Briefwahl für Corona-Infizierte auch kurzfristig möglich

Menschen, die sich noch kurz vor dem Gang ins Wahllokal mit dem Coronavirus infiziert haben, können auch am 27. März 2022 noch Briefwahl beantragen. Die Unterlagen werden dann etwa per Kurier oder mithilfe von Bekannten zugestellt.
Wer sich kurz vor der Wahl mit dem Coronavirus infiziert, kann noch am Sonntag Briefwahl beantragen. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk
Wer sich kurz vor der Wahl mit dem Coronavirus infiziert, kann noch am Sonntag Briefwahl beantragen. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk

Wenn der Coronatest kurz vor der Wahl plötzlich positiv ausfällt, können Betroffene sogar noch am Sonntag (27. März 2022) Briefwahl beantragen. Das ist am Wahltag noch bis 15:00 Uhr möglich, so die Landeswahlleitung in einer Pressemitteilung.

Infizierte können Briefwahlantrag kurzfristig über die Gemeinde stellen

„Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann“, sollten sich die Bürger:innen an ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Das gilt insbesondere im Falle einer kurzfristig angeordneten Quarantäne oder Corona-Infektion. Die zuständigen Stellen informieren die Erkrankten dann, wie sie den Antrag noch stellen können. Das ist etwa per E-Mail oder auch online möglich. Alternativ kann eine Vollmacht erteilt werden.

Zustellung per Kurier oder über Bekannte

Die Gemeinden lassen die Unterlagen dann etwa per Kurier liefern und wieder abholen, andernfalls sollten Betroffene laut SR beispielsweise Bekannte um Hilfe bitten. Bis 18:00 Uhr müssen die Bürger:innen ihre Briefwahldokumente im hellroten Umschlag an der darauf angegebenen Adresse einreichen. Briefe, die erst später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Das gilt auch für alle anderen Briefwähler:innen.

Reguläre Frist für Briefwahl-Beantragung endet am Freitag

Die reguläre Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag (25. März 2022) um 18:00 Uhr. Sollte ein beantragter Wahlschein nicht eingetroffen sein, können Betroffene noch bis Samstag (26. März 2022) um 12:00 Uhr einen neuen ausstellen lassen. Wer sicher gehen will, dass der Wahlbrief rechtzeitig eintrifft, sollte diesen spätestens drei Werktage vor der Wahl – also am Donnerstag (24. März 2022) abschicken oder ihn direkt bei der entsprechenden Adresse auf dem Umschlag abgeben.

Maskenpflicht in den Wahllokalen

In den Wahllokalen gilt am Sonntag eine generelle Maskenpflicht. Zur Identifikation kann der Mund-Nasen-Schutz eventuell kurz ausgezogen werden. Zudem sind Ausnahmen mit ärztlichem Attest möglich. Die Wahllokale für die Landtagswahl sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Verwendete Quellen:
– Landeswahlleiterin
– SR