Brutaler Raubüberfall in Merzig: Mehrere Personen treten auf Opfer (24) ein

Am Dienstagnachmittag (4. Dezember 2018) ereignete sich ein Raubüberfall im Merziger Stadtpark. Das Opfer: Ein 24-Jähriger, der von mehreren Personen angegriffen und ausgeraubt wurde.
Mehrere Personen traten auf den Merziger ein. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Mehrere Personen traten auf den Merziger ein. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Mehrere Personen traten auf den Merziger ein. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Mehrere Personen traten auf den Merziger ein. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)

Nach bisherigen Ermittlungen, schreibt die Polizei, war am Dienstag gegen 17 Uhr ein 24-jähriger Merziger mit seiner Bekannten im Stadtpark in Merzig verabredet. Nachdem sie sich trafen, traten plötzlich zwei unbekannte Männer aus dem Dunkeln an sie heran.

Die erste Person sprach die Frau an, der zweite Unbekannte fragte den Merziger nach einer Zigarette – und schlug sofort auf ihn ein. Währenddessen seien drei weitere Männer aus den Büschen hervorgetreten und hätten gemeinsam auf das (zwischenzeitlich auf dem Boden liegende) Opfer, eingeschlagen sowie eingetreten.

Einer der Täter habe hierbei die Gelegenheit genutzt und dem 24-Jährigen das Handy und den Geldbeutel geklaut. Die Angreifer flüchteten im Anschluss aus dem Stadtpark in unbekannte Richtung. Das Opfer wurde bei dem Überfall leicht verletzt.

Nach der Tat konnte der Geschädigte der Polizei Hinweise zur Identität der Täter geben. Demnach sollen diese aus dem benachbarten Saarburg und Konz stammen. Durch umfangreiche Ermittlungen, melden die Einsatzkräfte, konnten die Angreifer tatsächlich aufgefunden werden. Bei den fünf Personen handelt es sich um einen Jugendlichen, drei Heranwachsende und einen jungen Erwachsenen, die bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind.

Die Saarburger Polizisten nahmen drei Tatbeteiligte vorläufig fest. Ebenso wurden – auf richterliche Anordnung – deren Wohnungen im benachbarten Rheinland-Pfalz durchsucht. Gegen sämtliche Beschuldigte leiteten die Einsatzkräfte ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung ein. Derjenige, der dem Opfer das Handy stahl, muss sich zudem wegen des Verdachts des Raubes verantworten.