Bund-Länder-Gipfel: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen am heutigen Mittwoch (3. März 2021) auf weitere Corona-Maßnahmen geeinigt. Am späten Abend gab Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Beschlüsse im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt.

Die Ministerpräsident:innen der Bundesländer haben sich am heutigen Mittwoch erneut mit Bundeskanzlerin Angela Merkel getroffen, um über die weiteren Corona-Maßnahmen in Deutschland zu beraten. Dabei haben sich Bund und Länder nach stundenlangen Verhandlungen auf die folgenden Beschlüsse geeinigt:

Die wichtigsten Beschlüsse des Corona-Gipfels

Die wichtigsten Beschlüsse vom Bund-Länder-Gipfel im Überblick:

Verlängerung des Lockdowns

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden. Allerdings soll es je nach Infektionslage Lockerungen geben.

Stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter „Notbremse“

Bund und Länder haben sich auf eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter „Notbremse“ geeinigt. Zunächst soll es stufenweise Lockerungen und Öffnungen geben. Wenn dann einzelne Lockerungen allerdings zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region führen, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich gelockert

Die bislang geltenden strengen Kontaktbeschränkungen in Deutschland sollen bereits ab dem kommenden Montag (8. März 2021) gelockert werden. Demnach werden die Möglichkeiten privater Treffen wie folgt erweitert: Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder erlaubt, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei explizit nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten.

In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 soll es zudem weitere Lockerungen geben. Hier können dann „die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen“.

Wieder strengere Kontaktregelungen bei hoher Inzidenz

Bund und Länder haben in ihren Beschluss zu den Kontakterleichterungen allerdings eine sogenannte „Notbremse“ eingebaut. Diese sieht vor, dass die Lockerungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgehoben werden können. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die aktuell geltenden, strengeren Regelungen. Private Treffen sind dann erneut auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt.

Diese Geschäfte dürfen ab 8. März öffnen

Ab dem 8. März dürfen Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Buchläden und der Einzelhandel des täglichen Bedarfs unter Auflagen bundesweit wieder öffnen. Zu diesen Auflagen gehören Hygienekonzepte sowie die Beschränkung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) und einem weiteren Kunden für alle weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter Auflagen dann wieder aufnehmen. Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen ebenfalls wieder erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden.

Aber auch bei den Geschäftsöffnungen gilt die sogenannte „Notbremse“. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, so werden die Lockerungen rückgängig gemacht.

Perspektiven für Einzelhandel und Kulturangebote

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner soll der Einzelhandel wieder aufmachen können, ebenso Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten.

Schrittweise Lockerungen für Sport

Für den Amateur- und Breitensport gibt es die Möglichkeit für schrittweise Lockerungen. Abhängig von regionalen Inzidenzwerten können die Bundesländer als erste Maßnahme kontaktfreien Sport unter freiem Himmel in kleinen Gruppen mit maximal zehn Personen vorsehen. Dies gilt, wenn in einem Land oder einer Region eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erreicht wird. Sollte es eine stabile oder sinkende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 geben, kann „Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich“ ermöglicht werden.

In einem weiteren Schritt kann es nach 14 Tagen bei einer stabilen Inzidenz unter 35 kontaktfreien Sport im Innenbereich oder Kontaktsport draußen geben. Auch hier greift die sogenannte „Notbremse“ bei steigenden Inzidenzwerten.

Weitere Öffnungsschritte erst bei stabiler Inzidenz

Die nächsten Öffnungsschritte können erst dann erfolgen, wenn die oben erwähnten, vorherigen Öffnungsschritte zu keiner Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz über 100 führen. Bei einer Inzidenz unter 100 erfolgt die Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos unter Auflagen. Tagesaktuelle negative Corona-Tests sollen dann zwingende Bedingung für die jeweiligen Gäste und Teilnehmer:innen sein. Liegt die Inzidenz zwei Wochen nach dem vorherigen Öffnungsschritt unter 50, sollen die Öffnungen ohne derartige Beschränkungen erfolgen.

Ein fünfter und letzter Öffnungsschritt ist vorgesehen, wenn weitere zwei Wochen nach den vorhergehenden Lockerungen die Inzidenz stabil unter 50 bleibt. Dann können Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmer:innen im Außenbereich möglich sein.

Kostenlose Corona-Schnelltests ab Montag

Kostenlose Corona-Schnelltests sollen für alle Bürger:innen voraussichtlich bereits ab nächster Woche möglich werden. Der Bund will die Kosten für die Tests übernehmen. Pro Woche soll mindestens ein Schnelltest möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt.

Corona-Impfungen künftig auch in Arztpraxen

Ab Ende März beziehungsweise spätestens Anfang April sollen Corona-Impfungen in Deutschland auch in Arztpraxen durchgeführt werden können. Die Gesundheitsministerkonferenz soll ein entsprechendes Konzept entwickeln, um die Arztpraxen in die Corona-Impfungen einzubinden.

Home-Office-Pflicht für Arbeitgeber wird verlängert

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz der Bundesregierung vom 03.03.2021