Bund-Länder-Gipfel: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Bund und Länder haben am Montag (22. März 2021) und Dienstag (23. März 2021) erneut stundenlang über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Pandemie beraten. Erst am frühen Morgen gab Bundeskanzlerin Angela Merkel die Beschlüsse im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt. Wir haben die wichtigsten Entscheidungen des Bund-Länder-Gipfels für euch zusammengefasst:

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich erneut mit den Ministerpräsident:innen der Länder über die weiteren Corona-Maßnahmen in Deutschland beraten. Die Verhandlungen waren diesmal länger und umstrittener denn je. Zwischendurch war der Bund-Länder-Gipfel sogar für mehrere Stunden unterbrochen, nachdem die Verhandlungen sich zuvor festgefahren hatten. Erst am frühen Dienstagmorgen gegen etwa 02.35 Uhr informierte Merkel über die getroffenen Beschlüsse, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben.

Die wichtigsten Beschlüsse des Corona-Gipfels

Die wichtigsten Beschlüsse vom Bund-Länder-Gipfel im Überblick:

Verlängerung des Lockdowns

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird aufgrund der steigenden Infektionszahlen bis mindestens zum 18. April 2021 verlängert.

„Radikale Ruhephase“ an Ostern

Wegen der steigenden Infektionszahlen schicken Bund und Länder Deutschland über Ostern in den härtesten Lockdown seit Beginn der Corona-Pandemie. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen.

Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als „Ruhetage“ definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es laut der Deutschen Presse-Agentur in dem Beschlusspapier. Nur am Karsamstag soll demnach der „Lebensmittelhandel im engeren Sinne“ geöffnet bleiben. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten weiterhin als ein Haushalt.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.

Konsequente Umsetzung der Corona-Notbremse

Die beim letzten Bund-Länder-Gipfel beschlossene „Notbremse“ soll konsequent umgesetzt werden. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sollen die geltenden Corona-Beschränkungen demnach noch einmal verschärft werden. Dazu können nach dem Beschluss unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrer:innen auch im privaten Auto zählen.

Testpflicht für Reiserückkehrer per Flugzeug soll kommen

Für Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Sie soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland gemacht werden.

An Ostern möglichst keine Präsenzgottesdienste

Über die Osterfeiertage soll es nach Möglichkeit keine Präsenzgottesdienste geben. Mit einer entsprechenden Bitte wollen Bund und Länder auf die Religionsgemeinschaften zugehen.

Mehr Tests für Schüler, Lehrer und Kita-Beschäftigte geplant

Bund und Länder wollen die Corona-Tests für Schüler:innen, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten und streben „baldmöglichst zwei Testungen pro Woche“ an.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz im Anschluss des Bund-Länder-Gipfels vom 23.03.2021
– Deutsche Presse-Agentur