Bund und Länder sprechen heute über Corona-Regeln: Was könnte kommen?

Es gibt seit einiger Zeit zahlreiche Einschränkungen in der Corona-Pandemie. Am heutigen Donnerstag (30. April 2020) sprechen Bund und Länder erneut miteinander. Manches wird dann möglicherweise gelockert, andere Maßnahmen bleiben oder werden vielleicht sogar verstärkt. Eine Übersicht.
Über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten Bund und Länder. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten Bund und Länder. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten Bund und Länder. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten Bund und Länder. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

An diesem Donnerstag wollen Bund und Länder nochmals über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise sprechen. Und auch wenn man sich in vielen Punkten einig ist, kann es in den Ländern dennoch abweichende Regelungen geben, so „dpa“.

Darüber wird heute womöglich gesprochen

Thema werden nach Angaben von „dpa“ bei den heutigen Gesprächen wohl die derzeitigen Kontaktbeschränkungen sein. Aktuell gelten sie nur bis zum 3. Mai. Zuletzt wurde aber erwartet, dass sie bei den Beratungen am Donnerstag erneut verlängert werden.

Möglicherweise beraten Merkel und die Länder zudem über einen Zeitplan für die Wiedereröffnungen der Kitas, eine Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr sowie Spiele in der Fußball-Bundesliga ohne Zuschauer. Das geht ebenso aus der „dpa“-Meldung hervor.

Die wichtigsten geltenden Regelungen

Bislang hatten sich Bund und Länder im Rahmen der Gespräche auf folgende Regelungen verständigt:

– In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im ÖPNV ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
– Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen
– Kitas sind derzeit nicht regulär geöffnet. Der Anspruch auf eine Notbetreuung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
– Großveranstaltungen, beispielsweise Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern oder Festivals, bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt
– Bars sowie Kneipen sind wie viele weitere Freizeitangebote geschlossen. Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt
– Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen
– Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist entweder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Es gilt ein Mindestabstand 1,5 Meter zu allen Menschen aus fremden Haushalten

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur