Bund und Länder wollen Gottesdienste wieder erlauben
DPA: Bund und Länder erlauben Gottesdienste
In der Corona-Krise wollen Bund und Länder unter bestimmten Abstands- und Hygieneregeln wieder Gottesdienstbesuche erlauben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in einer Schaltkonferenz vereinbart, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.
Weitere religiöse Feiern erlaubt
Auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis wieder möglich sein. Vorgeschrieben ist dabei unter anderem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gläubigen und Hygienevorkehrungen.
Für Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen galt in der Corona-Krise ab Mitte März ein Versammlungsverbot. Einzelne Länder haben dies aber bereits gelockert oder dies angekündigt. So finden in Sachsen seit vergangener Woche wieder öffentliche Gottesdienste mit bis zu fünfzehn Besuchern statt. Andere Länder wie Berlin, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben ähnliche Schritte für die kommende Woche angekündigt, Hessen schon für diesen Freitag.
Hygienekonzepte mit Religionsgemeinschaften besprochen
Vor den nun vereinbarten bundesweiten Lockerungen für Gotteshäuser hatte das Bundesinnenministerium mit Kirchen und Religionsgemeinschaften über Hygienekonzepte gesprochen. Eine Übersicht mit Vorsichtsmaßnahmen wurde mit dem Robert Koch-Institut abgestimmt. Darin vorgesehen sind Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste im kleinen Kreis. Auf religiöse Ereignisse wie Wallfahrten oder Prozessionen mit vielen Menschen soll verzichtet werden. Menschen mit Krankheitssymptomen sollen zu Hause bleiben, Weihwasserbecken werden nicht gefüllt.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur