Die Bundespolizeidirektion Koblenz, die auch für das Saarland zuständig ist, warnt die Bürgerinnen und Bürger vor einer Umgehung der Grenzkontrollen. Der Grenzübertritt sei nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Wer die Absperrungen an den anderen Übergängen umfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so die Beamten. Dies werde entsprechend geahndet.
Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind Rettungsfahrzeuge, die gerade im Einsatz sind. Seit dem 16. März gibt es an den Grenzen zu Luxemburg und Frankreich Grenzkontrollen. Sie sollen verhindern, dass das Coronavirus sich weiter ausbreitet. Ins Saarland dürfen aktuell nur Berufspendler. Auch der grenzüberschreitende Warenverkehr ist noch zulässig.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Bundespolizeidirektion Koblenz, 27.03.2020
– eigene Berichte