Caritas Klinikum Saarbrücken verhängt Besuchsverbot
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowohl der Angestellten im Caritas Klinikum Saarbrücken hat die Leitung sich entschieden, ein Besuchsverbot zu verhängen. Das berichtet das Klinikum in einer Mitteilung. Die Regelung gilt sowohl für das Krankenhaus St. Josef in Dudweiler als auch für St. Theresia auf dem Rastpfuhl.
Besuch von Vätern in der Geburtshilfe unter Einschränkungen
Es gibt allerdings Ausnahmen. So dürfen Väter in der Geburtshilfe im Familienzimmer mit aufgenommen werden. Sie müssen jedoch während der gesamten Zeit in diesem Raum bleiben. Patientinnen, die nicht im Familienzimmer liegen, dürfen nur einmal täglich zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr Besuch vom Vater oder einer anderen festgelegten Besuchsperson bekommen.
Ausnahmen bei Palliativpatienten und kritisch Erkrankten
Auch bei Palliativpatient:innen und kritisch Erkrankten ist eine Sondererlaubnis möglich. Besuchspersonen müssen dazu Kontakt mit der jeweiligen Station aufnehmen und die Schleuse informieren. Auch hier gilt, dass der Aufenthalt auf das Zimmer beschränkt ist.
Auf Begleitpersonen, wenn möglich verzichten
Bei Minderjährigen, desorientierten Menschen, Patient:innen mit Sprachbarriere und zu Aufklärungsgesprächen sind Begleitpersonen gestattet. Das Klinikum mahnt jedoch, wenn möglich darauf zu verzichten. Persönliche Gegenstände von Patientinnen und Patienten können während der Öffnungszeiten am Eingang abgegeben werden.
Das Caritas-Klinikum bittet um Verständnis für das Besuchsverbot. Die Maßnahme sei leider unumgänglich.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Caritas-Klinikums
– Foto: Stefan Oemisch/CC BY-SA 2.0 DE