Corona-Einschränkungen ab 2. November – Diese Maßnahmen sollen in Kraft treten
Angesichts deutlich gestiegener Infektionszahlen haben sich Bund und Länder bei ihrem Corona-Krisengespräch auf vorübergehende massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt. Das geht aus Informationen der Deutschen Presse-Agentur („dpa“) hervor.
Die Regelungen sollen ab dem 2. November deutschlandweit greifen und bis Monatsende gelten. Nach zwei Wochen – also etwa um den 11. November – wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
Kontaktbeschränkungen
Bund und Länder wollen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten sollen weiterhin geöffnet bleiben. Darauf einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Bund und Länder bei den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch.
Gastronomie
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen zudem Gastronomiebetriebe vom 2. November an für den restlichen Monat schließen. Davon ausgenommen: die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause; Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
Groß- und Einzelhandel
Trotz steigender Corona-Infektionszahlen sollen Groß- und Einzelhandel im November offen bleiben. Mit der Vorgabe, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern die Rede gewesen, so „dpa“.
Freizeit- und Kultureinrichtungen
Bund und Länder wollen wegen der Corona-Krise Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend untersagen. So sollen Theater, Kinos oder Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Auch Bordelle und Spielbanken sind betroffen.
Sport
Der Profisport soll im November nur noch ohne Zuschauer zugelassen werden. Dies gilt nach „dpa“-Informationen auch für die Fußballbundesliga. Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen geschlossen werden, dazu zählen etwa Fitnessstudios und Schwimmbäder. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem Hausstand soll weiterhin erlaubt sein.
Kosmetikstudios und Massagepraxen
Bund und Länder wollen wegen der sich verschärfenden Corona-Krise Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios im November schließen. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.
Touristische Übernachtungen verboten, keine Grenzkontrollen
Im November sind touristische Übernachtungsangebote im Inland verboten. Generell sollten Reisen – auch zu Angehörigen – unterlassen werden. Dann dürfen etwa Hotels nur noch für zwingende Dienstreisen genutzt werden. Die Einhaltung der Reise-Regelungen sollen zwar stärker durch Schleierfahndungen der Bundespolizei kontrolliert werden, Grenzkontrollen sind jedoch nicht vorgesehen.
Arbeit
Unternehmen sollen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Heimarbeit ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist. Betriebe, in denen dies nicht möglich ist, sollen Hygienekonzepte anpassen und umsetzen. Etwa sollen Kontakte unter der Belegschaft und mit Kunden weitestgehend vermieden werden.
Hintergrund
Hintergrund für die geplanten Maßnahmen ist „dpa“ zufolge die stark gestiegene Zahl der täglich festgestellten Neuinfektionen. Die Gesundheitsämter meldeten nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur