Corona-Gegner:innen demonstrieren vor Saar-Landtag gegen neues Infektionsschutzgesetz

In Saarbrücken haben rund 50 Menschen gegen die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes demonstriert. Die Polizei löste den Protest auf. Manche Teilnehmer:innen blieben renitent.
Rund 50 Menschen demonstrierten in Saarbrücken gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Foto: BeckerBredel
Rund 50 Menschen demonstrierten in Saarbrücken gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Foto: BeckerBredel
Rund 50 Menschen demonstrierten in Saarbrücken gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Foto: BeckerBredel
Rund 50 Menschen demonstrierten in Saarbrücken gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Foto: BeckerBredel


Vor dem saarländischen Landtag haben am heutigen Mittwoch (18. November 2020) rund 50 Corona-Kritiker:innen demonstriert. Die Polizei musste die Versammlung in der Franz-Josef-Röder-Straße in Saarbrücken auflösen, teilte Sprecher Falk Hasenberg auf SOL.DE-Anfrage mit.

Polizei löst Demo auf

Demnach war die Demo zwar genehmigt worden, allerdings erst zu späterer Stunde. Trotz mehrfacher Durchsagen seien mehrere Teilnehmer:innen noch vor Ort geblieben. Die Stimmung sei zunächst ruhig geblieben, sagte so ein Sprecher laut „dpa“. Auch sei der bei solchen Zusammenkünften vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz in den meisten Fällen getragen worden. Die Stadt Saarbrücken habe als Genehmigungsbehörde jedoch deutlich gemacht, dass die Gegner:innen der Corona-Regeln einer Auflage zufolge erst am Abend ihre Kundgebung abhalten dürften.

Teilnehmer:innen ziehen weiter

Nachdem die Demonstrant:innen zunächst abgezogen seien, hätten einige an anderer Stelle erneut eine nicht genehmigte Kundgebung abhalten wollen. Die Polizei habe diese aber aufgelöst und ermittle nun gegen einzelne Personen. „Wir sind darauf vorbereitet, dass sich Demonstranten am Abend erneut zu der dann genehmigten Kundgebung versammeln“, sagte der Polizeisprecher.

Infektionsschutzgesetz wird reformiert

Heute sollen der Bundestag und der Bundesrat im Schnellverfahren eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschließen. Dadurch soll mehr Rechtssicherheit für die von der Regierung erlassenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geschaffen werden. Gegner der staatlichen Corona-Politik hatten zu Protesten aufgerufen.

Kritiker:innen ziehen Hitler-Vergleich

Die Kritik gipfelt in dem Vorwurf, die Novelle sei ein „Ermächtigungsgesetz“. Die Demokratie werde damit außer Kraft gesetzt, der Weg in die Diktatur eingeschlagen. Die Gegner spielen damit auf das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 an, mit dem sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Adolf Hitler übertragen hatte.

Diesen Vergleich wies unter anderem Außenminister Heiko Maas (SPD) per Twitter strikt zurück: „Völlig unabhängig davon, ob man sie für richtig hält: Die Coronamaßnahmen, die wir beschließen, haben nichts mit dem Ermächtigungsgesetz zu tun. Wer so infame Vergleiche anstellt, verhöhnt die Opfer des Nationalsozialismus und zeigt, dass er aus der Geschichte nichts lernt.“

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Um mal „mit Fakten auszuhelfen“: Die Nazis haben mit dem Ermächtigungsgesetz die Demokratie ausgehebelt. Wir machen…

Gepostet von Heiko Maas am Mittwoch, 18. November 2020

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Novelle listet Schutzmaßnahmen auf

Mit der Gesetzesnovelle wird nun unter anderem ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt. Er listet im Detail auf, welche Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und zuständigen Behörden zum Eindämmen der Pandemie verordnet werden können. Dazu zählen: Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Schließen von Geschäften oder das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Maßnahmen sollen per Gesetz zeitlich befristet werden

In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, dass auf dem Verordnungsweg auf unabsehbare Zeit in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde. Nun wird vorgeschrieben, dass solche Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen sind. Ihre Geltungsdauer soll grundsätzlich vier Wochen betragen. Sie kann aber verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Opposition: Zu wenig Beteiligung

Die Opposition hält auch die neuen Regelungen für noch nicht bestimmt genug und daher verfassungsrechtlich fragwürdig. Ihr fehlen auch stärkere Beteiligungsrechte der Parlamente. Und sie kritisiert das schnelle Tempo, in dem das Gesetz beschlossen werden soll.

Der Gesetzentwurf der Regierung schreibe die Konzentration der Entscheidungsmacht im Hause von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fort, sagte Linke-Chefin Katja Kipping am Dienstag. Die Linke will dem Entwurf laut Fraktionschef Dietmar Bartsch nicht zustimmen. Auch die FDP hat dies angekündigt. „Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu groß“, sagte Fraktionschef Christian Lindner.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Deutsche Presse-Agentur