Corona-Impfpflicht für Soldaten und Soldatinnen wird geprüft

Laut einem Bericht der Deutschen-Presse-Agentur wird bei der Bundeswehr derzeit die Einführung einer Corona-Impfpflicht geprüft.

Soldaten müssen nach dem Soldatengesetz grundsätzlich eine Impfung gegen übertragbare Krankheiten dulden. Die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen wurde bei der Bundeswehr bereits vor einigen Jahren eingeführt.

Wird die Impfpflicht bei der Bundeswehr um die Corona-Impfung erweitert?

Wie das Verteidigungsministerium am heutigen Freitag (15. Januar 2021) der Deutschen-Presse-Agentur bestätigte, werde aktuell geprüft, ob und wann auch eine Impfung gegen Sars-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann.

Wehrbeauftragte Högl begrüßt Impfpflicht

Die Wehrbeauftragte Eva Högl hält die Prüfung einer solchen Impflicht für richtig. „Hier muss allerdings sensibel vorgegangen werden: Schließlich ist noch gar nicht klar, ob die Impfung davor schützt, das Virus weiterzugeben“, sagte die SPD-Politikerin. „Deshalb setze ich vor allem auf das Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Soldatinnen und Soldaten: Je mehr sich freiwillig impfen lassen, desto besser.“ In den kritischen Bereichen – bei Auslandseinsätzen, im Sanitätsdienst und vor Ort bei den Einsätzen in der Corona-Hilfe – sollten nach Ansicht der Wehrbeauftragten „perspektivisch nur diejenigen Dienst tun, die auch geimpft sind“.

Duldungspflicht wichtiges Instrument für notwendige Impfraten bei der Bundeswehr

Der Impfschutz hat sich aus Sicht des Militärs insbesondere bei den Immunisierungen der Kontingente für die Auslandseinsätze bewährt. „Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und auch in Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland sind Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen„, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. „Deshalb zielen Impfungen in der Bundeswehr immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab und die Duldungspflicht ist ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Impfraten für eine Herdenimmunität zu erreichen.“

Bundesregierung schließt allgemeine Impfpflicht aus

Das Ministerium verweist zudem darauf, dass die neuen Impfstoffe gegen Sars-CoV-2 in Deutschland zwar schnell, aber nicht weniger gründlich zugelassen worden seien als andere eingeführte Impfstoffe. „Um diese Sicherheit zu erreichen, wurde in Deutschland bewusst auf das Verfahren der Notfallzulassung verzichtet. So erfüllen die Sars-CoV-2-Impfstoffe alle Voraussetzungen der Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit.“ Die Bundesregierung schließt eine allgemeine Corona-Impfpflicht und auch eine spezielle für Pflegekräfte oder das Gesundheitswesen aus.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur