Corona-Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni verlängert

Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum zur Eindämmung des Coronavirus grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte am Mittwoch auf eine Lockerung.
Über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten Bund und Länder. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten Bund und Länder. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten Bund und Länder. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten Bund und Länder. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Kontaktbeschränkung verlängert

(dpa) Auf eine Verlängerung der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni haben sich nach „dpa“-Angaben Bund und Länder verständigt.

Die weitreichenden Beschränkungen für das Alltagsleben waren am 22. März ebenso von Bund und Ländern beschlossen worden. Konkret gilt seitdem als bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Diese Vorgabe war zuletzt Ende April verlängert worden.

Lockerung

Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß.

Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Generell gilt auch die Vorgabe, mindestens einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen zu halten. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.

Sollten jedoch in einem Landkreis auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Infektionen gemeldet werden, können die Maßnahmen in diesem wieder verschärft werden. Das äußerte Ministerpräsident Tobias Hans bei einer Pressekonferenz.

Vorgehen aus Saarland bevorzugt

Bund und Länder hatten über die Zukunft der Kontaktbeschränkungen intensiv gerungen. Merkel hatte dabei das Vorgehen aus dem Saarland bevorzugt, wonach sich zwei Hausstände treffen können. Dies sei ein guter Vorschlag, wurde die Kanzlerin von Teilnehmern der Sitzung am Mittwochnachmittag zitiert. Im Saarland geht die Regelung auf ein Gerichtsurteil zurück, wonach sich Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

Der Vorschlag wurde dem Vernehmen nach auch von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) unterstützt. Er könne gut damit leben, weil es der Lebenswirklichkeit der Menschen entspreche, sagte Söder nach Teilnehmerangaben.

Einzig Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) soll sich ablehnend geäußert haben. In seinem Bundesland dürfen sich seit Montag bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.

Länder sollen über schrittweise Öffnung der Gastronomie entscheiden

Die Bundesländer sollen zudem über eine schrittweise Öffnung der Gastronomie in der Corona-Krise entscheiden. Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder ebenso am Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Die Länder sollten in eigener Verantwortung vorgehen – vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur