Corona-Krise: Koalition plant steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Der Koalitionsausschuss hat am Mittwoch (22. April 2020) weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen, die von der Corona-Pandemie negativ betroffen sind. Konkret geht es um die sogenannte Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.
Die Koalition hat weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Coronakrise beschlossen. Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa
Die Koalition hat weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Coronakrise beschlossen. Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa
Die Koalition hat weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Coronakrise beschlossen. Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa
Die Koalition hat weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen in der Coronakrise beschlossen. Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa

Der Koalitionsausschuss hat am gestrigen Mittwoch weitere Corona-Krisenhilfen beschlossen. So soll unter anderem das Kurzarbeitergeld für besonders betroffene Arbeitnehmer aufgestockt werden und die Mehrwertsteuer auf Speisen gesenkt werden. Daneben soll es weitere steuerliche Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen geben, um deren Liquidität zu sichern.

Durch Verlustverrechnung Steuerlast aus Vorjahr senken

Konkret geht es um die Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen. Damit können bei einem erwarteten Verlust für 2020 die für 2019 bereits geleistete Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf Antrag schon jetzt herabgesetzt werden. So können Unternehmen ihre Steuerlast aus dem Vorjahr schmälern, indem sie den Verlust aus der aktuellen Periode mit dem Gewinn aus der vergangenen Periode verrechnen.

Pauschal ermittelter Verlustrückertrag für 2020

Normalerweise müssten Unternehmen hierfür den Steuerbescheid für dieses Jahr abwarten, da zum jetzigen Zeitpunkt ja noch nicht klar ist, wie hoch ein etwaiger Verlust für das Jahr 2020 ist. Deswegen können die Betriebe nun ihren für 2020 absehbaren Verlust auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags mit ihren Vorauszahlungen aus 2019 verrechnen. Dies erfolge bis zu einer Obergrenze von 15 Prozent ihres zugrunde gelegten Gewinns für Vorauszahlungen in 2019.

Die Neuregelung betrifft vor allem Selbstständige, Unternehmer und Landwirte, die mit dem Verlustrücktrag maximal eine Million Euro an Gewinn ausgleichen können. Bei 15 Prozent Körperschaftsteuer wären das 150.000 Euro, die ein Betrieb an Liquidität vom Finanzamt zurückbekäme.

Saar-Finanzminister Strobel fordert schnelle Umsetzung

Mit den neuen Maßnahmen schaffe man laut dem saarländischen Finanzminister Peter Strobel schnell und pragmatisch Liquidität. Da die Krise den Mittelstand vor enorme Herausforderungen stelle, sei es laut Strobel nun aber wichtig, dass die Details der Regelungen zwischen Bund und Ländern nun zeitnah abgestimmt werden, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich in die Praxis umgesetzt werden können.

„Deshalb sollte das Gebot der Stunde sein, die beschlossenen Maßnahmen so schnell wie möglich in die Praxis umzusetzen. Nur so können wir die Finanzlücken der Betriebe schließen. Die jetzigen Investitionen in die mittelständischen Unternehmen sind Investitionen in die Zukunft“, sagte Strobel am heutigen Donnerstag.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Ministeriums für Finanzen und Europa vom 23.04.2020
– Bericht der Tagesschau
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte