Corona-Lockerungen im Saarland: Ausnahmeregelung für Fahrschulunterricht

Am Donnerstag (25. Februar 2021) hat sich die Saar-Landesregierung auf Erleichterungen der Corona-Regeln verständigt. Wie es mit den Fahrschulen hierzulande aussieht, warf zu diesem Zeitpunkt noch Fragen auf. Die Antworten dazu veröffentlichte die Pressestelle des Gesundheitsministeriums jetzt in einer Mitteilung.

Ausnahmeregelung für Fahrschulunterricht im Saarland

Wie aus den Angaben des Ministeriums hervorgeht, besteht im Saarland mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung zum 1. März eine Ausnahmeregelung für Fahrschulunterricht.

„Neben der Fahrausbildung in den Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen sowie für Angehörige der Feuerwehr, des Rettungsdienstes etc., darf die zuständige Ortspolizeibehörde nun auch in begründeten Fällen fahrschulische Bildungsmaßnahmen erlauben„, teilte die Pressestelle des Saar-Gesundheitsministeriums mit.

Wann liegen Ausnahmefälle vor?

Doch wann liegen solche Ausnahmefälle vor? Zum Beispiel „wenn durch die Nichtdurchführbarkeit des Fahrschulunterrichts für den Betroffenen, ein Unternehmen oder eine Organisation ein erheblicher Nachteil einzutreten droht“. Ebenso liege ein Ausnahmefall vor, wenn „die Abhaltung des praktischen Unterrichts notwendig ist, um die praktische Fahrfertigkeit zu erhalten oder Prüfungsstaus zu vermeiden„.

Nach Angaben des Ministeriums handele es sich „bei der ins Auge gefassten Problemgruppe“ um „Prüfungskandidatinnen und –kandidaten, die vor Eintritt der Beschränkungen ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, aufgrund der Beschränkungen jedoch keine Prüfung mehr absolvieren konnten„.

Neue Rechtsverordnung ab 1. März

Die Erleichterungen treten mit der neuen Rechtsverordnung des Saarlandes zum 1. März 2021 in Kraft. Die Rechtsverordnung soll ab dann für vorerst sieben Tage gültig bleiben. Mit den Öffnungen passt sich das Saarland auch an das Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz an.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des Saar-Gesundheitsministeriums, 26.02.2021
– eigener Bericht