Corona-Lockerungen: Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen im Saarland erlaubt

Ab dem kommendem Montag (13. Juli 2020) tritt im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Sie erlaubt unter anderem eine höhere Besucherzahl bei Veranstaltungen.
Bei Konzerten, Festen und anderen Veranstaltungen im Saarland sind ab Montag (10. August 2020) mehr Besucher erlaubt. Symbolfoto: Pixabay
Bei Konzerten, Festen und anderen Veranstaltungen im Saarland sind ab Montag (10. August 2020) mehr Besucher erlaubt. Symbolfoto: Pixabay
Bei Konzerten, Festen und anderen Veranstaltungen im Saarland sind ab Montag (10. August 2020) mehr Besucher erlaubt. Symbolfoto: Pixabay
Bei Konzerten, Festen und anderen Veranstaltungen im Saarland sind ab Montag (10. August 2020) mehr Besucher erlaubt. Symbolfoto: Pixabay

Die neuen Corona-Regeln beinhalten einen Stufenplan, der die Anzahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen im Saarland bis zum 31. August regelt.

Mehr Besucher bei Veranstaltungen ab Montag (13. Juli 2020)

Ab Montag (13. Juli 2020) sind bei Festen, Konzerten und weiteren Events, die im Freien stattfinden bis zu 500 Personen erlaubt. In geschlossenen Räumen dürfen sich 250 Personen aufhalten. Die Beschränkungen werden dann in zweiwöchigen Abständen weiter gelockert.

Stufenplan sieht weitere Lockerung der Gästezahl vor

Ab Montag, dem 27. Juli 2020, sind bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu 700 Menschen gestattet. Drinnen wird die Zahl auf 350 erhöht.

Zum Montag, den 10. August 2020, erhöht sich die Besucherzahl für Outdoor-Events auf 900. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 450 Personen teilnehmen.

Letztlich wird die Zahl der Besucher am 24. August 2020 weiter gelockert. Dann dürfen an Events, die draußen stattfinden auf 1.000 Personen. Während bei Indoor-Veranstaltungen bis zu 500 Gäste erlaubt sind.

Meldung an die Polizei bei mehr als 20 Personen

Für alle Veranstaltungen gilt weiterhin: Bei mehr als 20 Anwesenden, muss das Event der Ortspolizei gemeldet werden. Die Maßnahme soll die Kontaktverfolgung erleichtern. Die Gäste müssen außerdem einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Zudem sollten infektionsschutzrechtliche Auflagen beachtet werden.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums, 11. Juli 2020