Corona-Pandemie im Saarland: Welche Geschäfte und Einrichtungen bleiben geöffnet?

Im Rahmen der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hat die Saar-Landesregierung einschneidende Maßnahmen in den Alltag angekündigt. Trotz des Shutdowns sollen einige Geschäfte und Einrichtungen geöffnet bleiben. Hier findet ihr die Übersicht dazu.
Unter anderem Lebensmittelgeschäfte sind im Saarland nicht von dem Shudown betroffen. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk.
Unter anderem Lebensmittelgeschäfte sind im Saarland nicht von dem Shudown betroffen. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk.
Unter anderem Lebensmittelgeschäfte sind im Saarland nicht von dem Shudown betroffen. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk.
Unter anderem Lebensmittelgeschäfte sind im Saarland nicht von dem Shudown betroffen. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk.

Ab dem morgigen Mittwoch (18. März 2020) kommt es im Saarland zu zahlreichen Einschränkungen, etwa in Bezug auf das soziale Leben. Entsprechende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen hat die Landesregierung erlassen, um nach eigenen Angaben die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen sowie zu verlangsamen.

In diesem Zusammenhang erklärte Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling: „Wir wollen mit dieser Maßnahme des Infektionsschutzes die Bürgerinnen und Bürger schützen und vor allem versuchen wir, parallel Zeit zu gewinnen, um erweiterte Behandlungsmaßnahmen und Kapazitäten in den Krankenhäusern aufzubauen“.

Währenddessen heißt es in einer Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums: Das wirtschaftliche Leben muss weitergehen. Etwa Handwerk oder Industrie würden weiterhin arbeiten.

Diese Geschäfte bleiben geöffnet

Nach Angaben des Ministeriums dürfen lediglich Läden geöffnet bleiben, „die bedarfsnotwendig sind“. Dazu gehören:

– Abholdienste
– Apotheken
– Banken
– Bau- und Gartenmärkte
– Drogerien
– Friseure
– Getränkemärkte
– Großhandel
– Heilmittelerbringer
– Hörgeräte-Akustiker
– Lebensmittelgeschäfte
– Lieferdienste
– Online-Handel
– Optiker
– Poststellen
– Reinigungen
– Sanitätshäuser
– Sparkassen
– Supermärkte
– Tankstellen
– Tierbedarf
– Waschsalons
– Wochenmärkte
– Zeitungsverkauf

Für diese Bereiche sollen die Sonntagsverkaufsverbote bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Geschäfte sollen sonntags bis 15.00 Uhr öffnen dürfen. An Werktagen soll bis 22.00 Uhr eingekauft werden können, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dienstleister, Handwerker, Gesundheitsberufe und Heilmittelerbringer sollen weiter ihren Tätigkeiten nachgehen dürfen.

Diese Betriebe bleiben geöffnet – jedoch unter Auflagen

Unter einigen Auflagen sollen geöffnet bleiben:
– Gastronomie
– Hotels
– Restaurants

Zu den Auflagen zählen nach Angaben des Gesundheitsministeriums etwa Abstandsregelungen für Tische oder die Reglementierung der Besucherzahl. Darüber hinaus seien Hygienemaßnahmen und -hinweise verpflichtend. Und: Um spätestens 18.00 Uhr müssen die Betriebe schließen. Die Mitnahme sowie Auslieferung von Speisen sei weiterhin möglich.

Diese Geschäfte schließen

Ab Mittwoch werden alle Geschäfte, die nicht bedarfsnotwendig sind, geschlossen. Eine Liste findet ihr hier.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 16.03.2020