Corona-Soforthilfen: Antragstellung nur noch bis 31. Mai möglich

Das Soforthilfeprogramm des Bundes und die Mittelstandshilfe können nur noch bis Sonntag (31. Mai 2020) beantragt werden. Daher ruft das saarländische Wirtschaftsministerium mögliche Antragssteller auf, umgehend die Zuschüsse zu beantragen.
Etwa 55 Millionen Euro Soforthilfen seien bereits ausgeschüttet worden. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Etwa 55 Millionen Euro Soforthilfen seien bereits ausgeschüttet worden. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Etwa 55 Millionen Euro Soforthilfen seien bereits ausgeschüttet worden. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Etwa 55 Millionen Euro Soforthilfen seien bereits ausgeschüttet worden. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk

Neben der Kleinunternehmer-Soforthilfe des Bundes, für Unternehmen bis zehn Mitarbeiter, hat das Wirtschaftsministerium auch ein Zuschussprogramm für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Dieses richtet sich an Unternehmen mittlerer Größe, mit mehr als zehn und bis zu 100 Beschäftigten.

Noch bis zum kommenden Sonntag (31. Mai 2020) können das Soforthilfeprogramm des Bundes sowie die Mittelstandshilfe beantragt werden, um durch die Corona-Krise entstandene finanzielle Engpässe abzufedern. Daher ruft das saarländische Wirtschaftsministerium mögliche Antragssteller auf, umgehend die Zuschüsse zu beantragen.

Die Antragstellung ist ausschließlich über die entsprechenden Webformulare möglich. Per E-Mail oder Post gesendete PDF-Dateien werden nach Angaben des Ministeriums nicht bearbeitet. Formulare sowie weitere Informationen gibt es hier.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Saar-Wirtschaftsministeriums, 29.05.2020