Corona-Subventionsbetrug: Mann (35) aus Saarbrücken muss ins Gefängnis

Ein 35-jähriger Mann aus Saarbrücken ist wegen Corona-Subventionsbetrugs zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte sich zuvor durch falsche Angaben Corona-Soforthilfen aus mehreren Bundesländern erschwindelt.
Ein Mann aus Saarbrücken ist wegen mehrfachen Corona-Subventionsbetrugs zu über zwei Jahren Haft verurteilt worden. Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Mann aus Saarbrücken ist wegen mehrfachen Corona-Subventionsbetrugs zu über zwei Jahren Haft verurteilt worden. Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Mann aus Saarbrücken ist wegen mehrfachen Corona-Subventionsbetrugs zu über zwei Jahren Haft verurteilt worden. Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Mann aus Saarbrücken ist wegen mehrfachen Corona-Subventionsbetrugs zu über zwei Jahren Haft verurteilt worden. Symbolfoto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Mann aus Saarbrücken nach Corona-Betrug verurteilt

Wegen Corona-Subventionsbetrugs ist ein Mann aus Saarbrücken am gestrigen Montag (22. Juni 2020) vor dem Amtsgericht Saarbrücken zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich mit falschen Angaben Corona-Soforthilfen aus mehreren Bundesländern erschwindelt. So soll der Mann im April in gleich drei Fällen Kleinunternehmen-Soforthilfen beantragt, obwohl er weder Unternehmer noch Solo-Selbstständiger ist. Insgesamt hat der Mann sich dadurch 27.000 Euro ergaunert.

Corona-Hilfen aus drei Bundesländern erschwindelt

Bewilligt wurden die Hilfen von der Bezirksregierung Arnsberg in Nordrhein-Westfalen, von der Investitionsbank Berlin und von der Regierung in Niederbayern in Landshut. Der Betrüger hatte jeweils wahrheitswidrig angegeben, in deren Zuständigkeitsbereich unternehmerisch tätig zu sein. Wie das Amtsgericht Saarbrücken mitteilt, war der 35-Jährige geständig und habe zugegeben, dass er die Corona-Krise ausnutzen wollte.

Ins Rollen kamen die Ermittlungen laut Angaben der Staatsanwaltschaft durch eine Bank, die den 35-Jährigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche angezeigt hatte. Anfang Juni wurde der Mann festgenommen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil gegen den 35-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig, da der Mann noch Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung einlegen kann.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur