Corona-Verordnung im Saarland: Was sich ab Montag ändert

Ab dem morgigen Montag (25. Mai 2020) treten im Saarland weitere Lockerungen der Corona-Verordnung in Kraft. Was dann erlaubt ist:
Unter anderem sind ab Montag (25. Mai 2020) wieder mehr Kunden in den Läden im Saarland erlaubt.Symbolfoto: BeckerBredel
Unter anderem sind ab Montag (25. Mai 2020) wieder mehr Kunden in den Läden im Saarland erlaubt.Symbolfoto: BeckerBredel
Unter anderem sind ab Montag (25. Mai 2020) wieder mehr Kunden in den Läden im Saarland erlaubt.Symbolfoto: BeckerBredel
Unter anderem sind ab Montag (25. Mai 2020) wieder mehr Kunden in den Läden im Saarland erlaubt.Symbolfoto: BeckerBredel

Nach den Lockerungen der vergangenen Woche, seit denen etwa auch Restaurants und Kneipen wieder eröffnen dürfen, treten im Saarland morgen weitere Regeln in Kraft.

Geschäfte dürfen mehr Kunden einlassen

In Geschäften und weitere Einrichtungen, die aktuell geöffnet sind, dürfen sich wieder mehr Menschen aufhalten. Während bislang auf 20 Quadratmetern Geschäftsfläche eine Person erlaubt war, dürfen die Betreiber nun je 15 Quadratmeter einen Kunden einlassen. Unabhängig von der Gesamtgröße des Ladens sind vier Besucher bei Einhaltung des Abstandes stets erlaubt.

Laut der Landesregierung könnte die Zahl auf 10 Quadratmeter pro Kunde herabgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen weiter stabil bleiben.

Lockerungen für Hotels und Reisebusse

Auch Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Campingplätze dürfen ihre Kapazitäten stärker auslasten. Statt wie zuvor nur die Hälfte dürfen nun dreiviertel der Betten belegt werden.

Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, die das Robert-Koch-Institut empfiehlt, dürfen zudem Reisebusreisen wieder stattfinden. Dabei ist auf den Mindestabstand der Fahrgäste zu achten.

Weitere Klassen sollen wieder die Schule besuchen

Ab Montag sollen zudem alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, sowie der 5. und 6. Klasse an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wieder den Unterricht besuchen. Sie sollen zunächst an drei Tagen wieder in der Schule unterrichtet werden. Ab dem 2. Juni kehren dann auch die Siebt- und Achtklässler zurück. In den Schulen gelten währenddessen strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen begann der Unterricht bereits am 4. Mai wieder. Am Montag beginnen für viele die Abschlussprüfungen an Haupt-, Real-, und Berufsschulen.

Verwendete Quellen:
– Corona-Verordnung der Landesregierung