Coronavirus im Saarland: Bislang rund 25.000 Abstriche – Wer wird getestet?

Bislang wurden im Saarland rund 25.000 Abstriche für einen möglichen Coronavirusnachweis genommen. In diesem Zusammenhang weist das saarländische Gesundheitsministerium nochmals auf die Kriterien des Robert-Koch-Instituts für eine Testung auf Covid-19 hin.
Das Saar-Gesundheitsministerium informiert derzeit nochmals über die Kriterien des Robert-Koch-Instituts für eine Testung auf Covid-19. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Brian Inganga
Das Saar-Gesundheitsministerium informiert derzeit nochmals über die Kriterien des Robert-Koch-Instituts für eine Testung auf Covid-19. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Brian Inganga
Das Saar-Gesundheitsministerium informiert derzeit nochmals über die Kriterien des Robert-Koch-Instituts für eine Testung auf Covid-19. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Brian Inganga
Das Saar-Gesundheitsministerium informiert derzeit nochmals über die Kriterien des Robert-Koch-Instituts für eine Testung auf Covid-19. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Brian Inganga

Nach Angaben des Saar-Gesundheitsministeriums kam es hierzulande bislang zu rund 25.000 Corona-Abstrichen. Doch wer wird eigentlich getestet? In einer aktuellen Pressemitteilung informiert das Ministerium nochmals über die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Kriterium 1

„Es werden Patienten getestet, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, an Covid-19 erkrankt zu sein“, heißt es in der Mitteilung. Dies sei dann der Fall, wenn sogenannte respiratorische Symptome (Husten oder Atemnot jeder Schwere verbunden mit Fieber) gleichzeitig mit Kontakt zu einem nachgewiesenen Covid-19-Erkrankungsfall bestehen. Der entsprechende Kontakt müsse innerhalb der letzten 14 Tage vor Symptombeginn stattgefunden haben.

Kriterium 2

Ein begründeter Verdacht bestehe auch bei Patienten, „bei denen vom Arzt eine virusbedingte Lungenentzündung vermutet wird und im direkten Umfeld vermehrt Patienten aufgefallen sind, die ebenfalls an einer Lungenentzündung erkrankt sind“. Auch in diesem Fall sei eine Abstrichuntersuchung auf Covid-19 durchzuführen.

Ausnahmen

Menschen, die nicht nach den oben genannten Kriterien als Verdachtsfall gelten, können laut RKI ebenso in eine Testung eingeschlossen werden – wenn keine Alternativdiagnose festgestellt wird. Damit gemeint: der Ausschluss aller üblichen Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik.

Darüber hinaus sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die respiratorische Symptome der Atemwege haben und in Krankenhäusern, Praxen oder in der Pflege arbeiten, getestet werden. Gleichermaßen gelte dies für Menschen mit Symptomen und gleichzeitig chronischen Erkrankungen, die ein Risiko haben, einen schweren Krankheitsverlauf zu erfahren.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 07.04.2020

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