Darum stehen viele Saar-Spielhallen jetzt vor dem Aus
Als Christian Antz kurz vor Weihnachten die Post vom Landesverwaltungsamt öffnete, war er nach eigener Aussage „total überrascht“. Und entsetzt: Denn darin wurde ihm mitgeteilt, dass seine Anträge zum Betrieb ausgerechnet seiner erfolgreichsten Spielhallen an zwei Standorten im Saarland abgelehnt wurden und er diese spätestens zum 15. Juni schließen müsse.
Auch andere Spielhallen-Betreiber, so weiß der Vorsitzende des Automaten-Verbandes Saar, hätten bereits ähnliche Schreiben erhalten. „Die Stimmung in der Branche geht gegen null“, sagt er. „Das ist Wahnsinn, was hier gerade läuft.“
Das Spielhallengesetz von 2012
Hintergrund für die Schließungsverfügungen ist das Spielhallengesetz von 2012. Es verbietet Mehrfachkonzessionen und schreibt vor, dass zwischen zwei Spielhallen 500 Meter Mindestabstand herrschen müssen. Zum 1. Juli 2017 erloschen alle Konzessionen und mussten neu beantragt werden, die fünfjährige Übergangsfrist für die Betreiber lief ab.
„Gut ein halbes Jahr später befinden wir uns in der ‚heißen Phase‘ der Umsetzung“, bilanziert Wolfgang Kerkhoff, Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Das heißt, die ersten Bescheide über Erlaubnisse oder Ablehnungen seien vom Landesverwaltungsamt in St. Ingbert an die Betreiber verschickt worden.
Obwohl der Automaten-Verband-Saar bereits seit Jahren befürchtet, dass die Mehrzahl der Einrichtungen schließen muss, ist die Verärgerung unter den Betreibern groß: „Weil uns von mehreren Politikern zugesichert wurde, dass man uns helfen werde und entgegenkomme“, so Christian Antz. „Aber genau das Gegenteil ist passiert.“
„Die Regierungsparteien lassen es bewusst zu und befürworten es ausdrücklich“, so der Verbands-Vorsitzende in seinem Schreiben an Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), „dass über 70 Prozent der saarländischen Spielhallen geschlossen werden und damit ca. 600 Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze verlieren, sowie zirka 30 Unternehmen, die seit Generationen im Saarland fest verwurzelt sind, in die Insolvenz getrieben werden.“
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Das weitere Vorgehen
Laut Wirtschaftsministerium handelt es sich bei jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung, die ein komplexes Verwaltungsverfahren voraussetzt. „Außerdem hat die große Mehrheit der Spielhallenbetreiber gegen die Bescheide geklagt, so dass nun das Verwaltungsgericht des Saarlandes über deren Rechtmäßigkeit befinden wird“, sagt Kerkhoff.
Das befürchtet auch die Landesfachstelle Glücksspielsucht: „Wir sind mit großen Hoffnungen gestartet“, sagt Mitarbeiter Johannes Sinnwell, „aber dadurch, dass es viele Möglichkeiten gibt, den Vollzug der Regelung zu verzögern, werden wir wohl damit leben müssen, dass es realistischerweise vor Sommer nicht wirklich eine spürbare Ausdünnung der Spielhallen gibt. Das können wir nur beobachten und bedauern.“
Mit Verwendung von SZ-Material (Katja Sponholz).