Das ändert sich im Oktober 2020

Ende Oktober werden wieder die Uhren von Sommer- auf Winterzeit umgestellt. Doch schon mit Beginn des Monats ändern sich einige Dinge. Das betrifft etwa Reisende sowie Kassenpatienten mit schlechten Zähnen.

Corona – Pauschale Reisewarnung wird aufgehoben

Die pauschale Reisewarnung für gut 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums wird zum 1. Oktober aufgehoben. Für die Reisenden dürfte sich de facto allerdings wenig ändern, denn die Pauschalwarnung wird durch speziell zugeschnittene Risikobewertungen für die einzelnen Staaten ersetzt. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wird auch nach dem Monatswechsel weiterhin eine coronabedingte Reisewarnung für fast alle Länder bestehen.

Corona II – Einreise aus Risikogebieten

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland reist, musste bislang einen negativen Corona-Test aus den vergangenen 48 Stunden vorlegen beziehungsweise in Deutschland einen Test machen und so lange in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis vorliegt. Ab voraussichtlich 15. Oktober ändert sich das: Einreisende sollen dann in jedem Fall in häusliche Quarantäne. Erst nach fünf Tagen könne die Zeit dann durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden. Die Bundesländer legen die Regeln allerdings selbst fest. Wie das Saarland verfahren wird, ist noch unklar.

Corona III – Neue Regeln für Partys

Anfang der Woche haben sich Bund und Länder auf neue Regeln für Feiern geeinigt. Ab 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage in einem Landkreis werden Partys in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmende beschränkt, ab 50 Neuinfektionen auf höchstens 25. Das Saarland will sich dem Beschluss anschließen und in seine neue Corona-Verordnung aufnehmen. Sie gilt voraussichtlich ab dem 5. Oktober.

Corona IV – Bußgeld für falschen Kontaktdaten

Wer beispielsweise in Restaurants falsche Kontaktdaten angibt, soll zukünftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro bezahlen. Auch hier legen die Bundesländer die Höhe selbst fest. Wie teuer es im Saarland wird, ist noch unklar.

Corona V – Auszahlung des Kinderbonus

Eltern, die Kindergeld erhalten, bekommen ab dem 15. Oktober zum zweiten Mal den Corona-bedingten Bonus in Höhe von 100 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch, Anträge müssen nicht gestellt werden.

Zeitumstellung

Am 25. Oktober werden die Uhren umgestellt: In der Nacht von Samstag auf Sonntag drehen sich die Zeiger von 03.00 auf 02.00 Uhr. Damit wird es morgens früher hell und abends früher dunkel.

Gesundheit

Von den Krankenkassen gibt es mehr Geld für den Zahnersatz. Die Festzuschüsse für Brücken und Kronen steigen von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Patienten, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, bekommen statt maximal 65 künftig sogar bis zu 75 Prozent der Kosten erstattet.

Finanzen

Für überschuldete Unternehmen und Verbraucher soll nach einer Insolvenz ein rascherer Neuanfang möglich sein. Das Verfahren zur Befreiung von den Restschulden wird von sechs auf drei Jahre verkürzt. Die Verkürzung soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt werden – allerdings hat der Bundestag das entsprechende Gesetz noch nicht verabschiedet.

Kriminalität

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung werden neue Meldepflichten für Immobiliengeschäfte eingeführt. Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen bestimmte Auffälligkeiten an die zuständigen Behörden melden – etwa wenn die Beteiligten aus bestimmten „Risikostaaten“ kommen oder das Geschäft per Bargeld abgewickelt wird.

Soziales

Obwohl viele Behindertenwerkstätten, Integrationskurse und ähnliche Einrichtungen ihr Angebot wegen Corona massiv einschränken mussten, wurden ihnen in den vergangenen Monaten Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der zuvor gezahlten Leistungen gewährt. Diese Regelung, die eigentlich Ende September auslaufen sollte, wird nun bis zum Jahresende verlängert.

Forschung

Für Wissenschaftler waren im Frühjahr wegen der Corona-Krise die Regeln zur Befristung ihrer Verträge gelockert worden. Diese Ende September auslaufende Regelung gilt nun für weitere sechs Monate. Dadurch sollen etwa Forschungsprojekte, die sich wegen der Pandemie verzögern, weitergeführt werden können.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte
– eigene Recherche
– RedaktionsNetzwerkDeutschland