Das Interesse am Kleinen Waffenschein im Saarland bleibt groß

Silvester 2015 hat alles verändert. Nach Hunderten Überfällen und Sexualverbrechen am Kölner Hauptbahnhof ist ein Dokument auch in unserer Region gefragter denn je: der Kleine Waffenschein.
Rund 7300 Saarländer besaßen zum neuen Jahr einen Kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen. Foto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Rund 7300 Saarländer besaßen zum neuen Jahr einen Kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen. Foto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Rund 7300 Saarländer besaßen zum neuen Jahr einen Kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen. Foto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Rund 7300 Saarländer besaßen zum neuen Jahr einen Kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen. Foto: Pixabay (CC0-Lizenz)

Es gibt ihn seit dem 1. April 2003. Und es geht denen, die ihn haben wollen, natürlich nicht nur um das amtliche Dokument, sondern vor allem darum, was sich damit legal erwerben und mitführen lässt: Reizstoff-, Schreckschuss-, und Signalwaffen.

Statistik
Der Regionalverband legte der SZ auf Anfrage die Zahlen vor: Demnach erteilte die Behörde 2017 immerhin 229, im Jahre 2016 sogar 379 Kleine Waffenscheine. Zum Vergleich: In den vorangegangenen Jahren genehmigte der Regionalverband durchschnittlich nur 40 Kleine Waffenscheine.

Rund 7300 Saarländer besaßen zum neuen Jahr einen kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen; deutlich mehr als Ende 2016 (5900), mehr als doppelt so viele wie Ende 2015 (3500).

Details zum Kleinen Waffenschein
Den „Kleinen Waffenschein“ stellt die Waffenbehörde auf Antrag unbefristet aus, nachdem sie die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ des Interessenten überprüft hat. Anders als bei Dokumenten für den Kauf echter Waffen entfällt beim Kleinen Waffenschein die Prüfung der Sachkunde und des Bedürfnisses. Das Dokument ist aber kein Freibrief, überall mit der Schreckschusspistole unterwegs zu sein.

Nach Angaben der Behörde berechtigt es „nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen“. Der Kleine Waffenschein beinhaltet außerdem nicht die Erlaubnis, außerhalb von Schießstätten zu schießen. Die Ausstellungsgebühr beträgt 50 Euro.

Mit Verwendung von SZ-Material (Frank Kohler).