Das sind die neuen Kontaktregelungen im Saarland

Die saarländische Landesregierung hat am heutigen Samstag (2. Mai 2020) die bislang geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im Saarland mit Wirkung für den kommenden Montag (4. Mai 2020) modifiziert.
Im Saarland werden die Kontaktregelungen und Ausgangsbeschränkungen gelockert. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland werden die Kontaktregelungen und Ausgangsbeschränkungen gelockert. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland werden die Kontaktregelungen und Ausgangsbeschränkungen gelockert. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland werden die Kontaktregelungen und Ausgangsbeschränkungen gelockert. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa

Neue Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im Saarland

Am heutigen Samstag verabschiedete die saarländische Landesregierung in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates eine neue Allgemeinverfügung, die ab Montag, den 4. Mai 2020 gilt. Diese ändert die bislang bestehenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im Saarland.

Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund möglich

Das Verlassen des eigenen Wohnraums wird nun allen Saarländerinnen und Saarländern grundsätzlich erlaubt. Die Menschen im Saarland müssen dafür ab Montag keinen triftigen Grund mehr nachweisen. Einzelverbote für bestimmte Handlungen können nach Angaben der Landesregierung allerdings dann ausgesprochen werden, wenn dies aus Hygienegesichtspunkten und Pandemiegründen erforderlich ist.

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

Auch die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen im Saarland werden gelockert. So sind nun auch wieder Besuche von Freunden möglich. Allerdings dürfen sich nur Freunde aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten treffen. Treffen zwischen Personen aus drei oder mehr Haushalten bleiben untersagt. In der Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums heißt es: „Es ist künftig möglich, sich im öffentlichen und privaten Raum mit Familienmitgliedern, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu treffen. Zusätzlich kann man sich nun mit Personen aus höchstens einem weiteren Haushalt treffen. Weiterhin wird geraten, im Sinne der eigenen Sicherheit soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.“

Abstandsregelung wird leicht geändert

Die bislang im Saarland geltende Abstandsregelung von zwei Metern wird auf 1,5 Meter verringert. Damit gleicht man sich an die Abstandsregeln der anderen Bundesländer an. Die Maskenpflicht bleibt dabei bestehen. Besitzer von Ladenlokalen haben dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Angestellte als auch Kunden Masken tragen.

Menschenansammlungen und Veranstaltungen verboten

Ansammlungen und Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind zulässig, sofern sie unter freiem Himmel, als Standkundgebung und unter Einhaltung von besonderen infektionsschutzrechtlichen Auflagen der zuständigen Behörden sowie dem Mindestabstand stattfinden, heißt es in einer Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums.

Verwendete Quellen:
– Landespressekonferenz vom 02.05.2020
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums