Das sind die Pläne für das ehemalige „C&A“ in Saarbrücken

Seit fast 13 Jahren steht das alte C&A-Gebäude in der Viktoriastraße in Saarbrücken leer. Nun berät der Stadtrat über die Umgestaltung des Baus. Das sind die Pläne:
Das Gebäude der ehemaligen "C&A"-Filiale in Saarbrücken steht derzeit leer. Foto: BeckerBredel
Das Gebäude der ehemaligen "C&A"-Filiale in Saarbrücken steht derzeit leer. Foto: BeckerBredel

Ehemalige „C&A“-Filiale seit 2010 geschlossen

Der Stadtrat von Saarbrücken beschließt heute die Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan des ehemaligen „C&A“-Gebäudes an der Ecke von Viktoriastraße und Kaiserstraße. Im Januar 2010 hatte die Filiale der Modekette in der Viktoriastraße zum letzten Mal geöffnet. Seither fungierte das Gebäude noch einige Mal als „Lolas Bistro“ beim Max-Ophüls-Festival. Sonst stand es leer.

Eigentümer plant Einzelhandel, Café und altersgerechtes Wohnen

Inzwischen wurde der Bau verkauft. Der jetzige Eigentümer, die „Saks Urban Projects“ aus Kaiserslautern, plant eine Umnutzung und Umgestaltung. Vorgesehen ist ein Mix aus Einzelhandel, Bäckerei und Café im Erdgeschoss. In den oberen Stockwerken sollen eine Alterspflegeeinrichtung sowie „Serviced-Appartements“ entstehen. Solche Wohneinheiten sind nicht nur voll möbliert. Die Bewohner:innen können auch auf bestimmte Dienstleistungen wie etwa einen Putzservice zurückgreifen. Somit werde das „Angebot an bedarfsgerechten Wohnformen im Alter“ erweitert.

Teil-Abriss und Aufstockung

Einige Teile des Gebäudes, die zum Innenhof hin liegen, will der Investor dazu abreißen, um eine praktikablere Gebäudetiefe zu erhalten. Außerdem ist eine Aufstockung des Gebäudes geplant. Die Gesamtgeschossfläche soll so insgesamt sinken. Eine weitere Flächenversiegelung werde durch die Umnutzung von Bestand verhindert.

Stadt muss Planungsrecht anpassen

Am Ende des Umbaus soll das Gebäude über sieben Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss verfügen. Da dies nicht mit dem rechtskräftigen Bauplan von 1969 vereinbar ist, will die Stadt das Planungsrecht entsprechend anpassen. Das Ziel: Die Nutzung und Weiterentwicklung des Leerstandes in der Innenstadt ermöglichen.

Investor übernimmt alle Kosten

Der Investor verpflichtet sich dazu, alle anfallenden Kosten für die Umgestaltung zu übernehmen – auch einen Teil der verbundenen Verwaltungskosten. Somit fällt das Projekt nicht zulasten des städtischen Haushaltes. Auf Wunsch des Stadtrates werden sowohl Öffentlichkeit als auch Behörden und sonstige Träger frühzeitig informiert und einbezogen. Dokumente sind über das Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt einsehbar.

Verwendete Quellen:
– Verwaltungsvorlage des Stadtrats von Saarbrücken