Demos im Saarland ab Montag wieder erlaubt

Die saarländische Landesregierung lockert das Versammlungsverbot. Ab Montag sind dadurch wieder Demonstrationen erlaubt.
Ab Montag dürfen sich unter Auflagen Menschen im Saarland wieder zu Demonstrationen zusammenfinden. Archivfoto: BeckerBredel
Ab Montag dürfen sich unter Auflagen Menschen im Saarland wieder zu Demonstrationen zusammenfinden. Archivfoto: BeckerBredel
Ab Montag dürfen sich unter Auflagen Menschen im Saarland wieder zu Demonstrationen zusammenfinden. Archivfoto: BeckerBredel
Ab Montag dürfen sich unter Auflagen Menschen im Saarland wieder zu Demonstrationen zusammenfinden. Archivfoto: BeckerBredel

Im Saarland sind ab Montag (27. April 2020) Demonstrationen wieder erlaubt. Der Ministerrat entschied sich laut „Saarbrücker Zeitung“ dafür, das entsprechende Versammlungsverbot zu lockern. 

Zurzeit sind – zur Eindämmung des Coronavirus – alle Versammlungen im öffentlichen Raum verboten, darunter Demos und Protestaktionen. Ab Montag gelten für Versammlungen strenge Auflagen. Welche genau, steht auf Saarbrucker-Zeitung.de (Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch gegebenenfalls registrieren oder eine Bezahloption wählen).

Lander: Diskussion um Beschneidung von Grundrechten

Linken-Abgeordneter Dennis Lander hatte sich für eine offene Diskussion über die Beschneidung von Grundrechten ausgesprochen. „Dass im Saarland anders als in anderen Bundesländern das Picknicken oder auf einer Parkbank-Sitzen kriminalisiert wird, ist unverhältnismäßig und auch für den Infektionsschutz nicht unbedingt erforderlich“, so der Politiker.

Es müsse darüber gesprochen werden, wie lange und in welchem Umfang eine Art Generalermächtigung für die Exekutive durch das Infektionsschutzgesetz geduldet werde, und wann die notwendige parlamentarische und gerichtliche Kontrolle der getroffenen Schutzmaßnahmen wieder vollumfänglich beginne.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Mitteilung von Dennis Lander, 21.04.2020
– Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie