Der Fall Hassan A.: Das Terrorurteil gegen den Syrer ist rechtskräftig

Im Fall Hassan A. hat der Bundesgerichtshof in Leipzig nun eine Entscheidung getroffen.
Hier ist Hassan A. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller zu sehen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Hier ist Hassan A. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller zu sehen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Hier ist Hassan A. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller zu sehen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Hier ist Hassan A. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller zu sehen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.

Finanzierung von Anschlägen?
Hassan A. soll 2016 per Chat Kontakt zum IS aufgenommen haben, um an 180.000 Euro zur Finanzierung von Anschlägen zu kommen. Zur Geldübergabe kam es allerdings nicht. Der mutmaßliche Kontaktmann war nämlich ein erklärter Gegner des IS und informierte die deutschen Sicherheitsbehörden.

Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre Haft. Verurteilt wurde Hassan A. aber lediglich wegen versuchten Betrugs: Zwei Jahre Haft ohne Bewährung, so das Urteil. Dagegen hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Deswegen landete der Fall beim Bundesgerichtshof in Leipzig.

Entscheidung am Bundesgerichtshof
Am Mittwochnachmittag stand fest: Der Fall wird nicht neu aufgerollt. Auf Nachfrage des „Saarländischen Rundfunks“ (SR) bezog der Verteidiger des Syrers dazu Stellung. Das Gericht habe die Revisionsanträge als unbegründet verworfen. Damit sei die Verurteilung zu zwei Jahren Haft rechtskräftig, so SR.