Die Bund-Länder-Beschlüsse im Überblick: Das gilt ab 28. Dezember 2021

Beim Bund-Länder-Gipfel am gestrigen Dienstag (21. Dezember 2021) haben sich die Ministerpräsident:innen der Länder zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf weitere Corona-Maßnahmen geeinigt, die ab dem 28. Dezember 2021 in Kraft treten sollen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte die Corona-Maßnahmen, die ab 28. Dezember in Kraft tterten. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Bernd von Jutrczenka
Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte die Corona-Maßnahmen, die ab 28. Dezember in Kraft tterten. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Bernd von Jutrczenka

Bund und Länder einigen sich auf Corona-Maßnahmen ab 28. Dezember

Rund drei Stunden haben sich die Ministerpräsident:innen der Länder am gestrigen Dienstag zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz darüber beraten, welche Corona-Maßnahmen in der nächsten Zeit ergriffen werden sollen. Dabei haben sich Bund und Länder auf mehrere Punkte geeinigt, die dazu beitragen sollen, die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen. Regelungen wie beispielsweise Kontaktbeschränkungen sollen dabei aber erst nach Weihnachten, also ab dem 28. Dezember 2021 in Kraft treten.

Die wichtigsten Bund-Länder-Beschlüsse im Überblick

Bund und Länder haben sich im Rahmen des gestrigen Corona-Gipfels auf die folgenden Punkte geeinigt:

Kontaktbeschränkungen ab 28. Dezember

Nach Weihnachten sollen bundesweit Kontaktbeschränkungen gelten. Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen werden dann auf maximal zehn Menschen begrenzt. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 14 Jahren.

Strengere Regelungen für Ungeimpfte bleiben bestehen

Die strengeren Regelungen für ungeimpfte Personen sollen aufrechterhalten bleiben. Wie das im Fall der Kontaktbeschränkungen im Saarland aussehen wird, ist bislang noch unklar. Hier gilt bisher, dass Ungeimpfte ihre Kontakte auf den eigenen Haushalt und zusätzlich höchstens eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person beschränken müssen. Bund und Länder haben sich hingegen auf eine etwas weniger strenge Regelung geeinigt. Demnach dürften Ungeimpfte zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Welche Regelung ab 28. Dezember im Saarland gelten wird, muss also noch geklärt werden. Die 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regeln bleiben weiterhin bestehen.

Clubs, Discotheken und Großveranstaltungen

Clubs und Diskotheken müssen schließen, was im Saarland aber bereits seit Anfang Dezember gilt. Zudem dürfen Großveranstaltungen ab dem 28. Dezember nicht mehr mit Publikum stattfinden. Das gilt insbesondere für Fußballspiele.

Impfkampagne soll verstärkt werden

Bund und Länder peilen bis Ende Januar weitere 30 Millionen Booster-Impfungen an. Man will eine Impfquote von mindestens 80 Prozent erreichen. Der Abstand zwischen Grundimmunisierung und Auffrischung soll sich zudem auf drei Monate verringern. Die Impfkampagne soll auch an Weihnachten und Silvester „mit unverminderter Kraft“ fortgesetzt werden.

Pandemiepläne für Betriebe der kritischen Infrastruktur

Betriebe der kritischen Infrastruktur wie etwa Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser sollen ihre Pandemie-Pläne überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten.

Neue Bund-Länder-Runde am 7. Januar 2022

Bund und Länder haben bereits neue Beratungsgespräche angekündigt. Diese sollen am 7. Januar 2022 stattfinden.

Verwendete Quellen:
– Angaben der Bundesregierung