DPA: Öffnungen für Handel, Kultur und Sport ab Inzidenz 50

Bund und Länder haben sich nach einem Bericht der "Deutschen Presse-Agentur" darauf geeinigt, dass Handel, Kultur und Sport ab einer Inzidenz unter 50 wieder öffnen dürfen.

Bund und Länder wollen nach längerem Streit regionale Lockerungen des Corona-Lockdowns schon ab einer Inzidenz von 50 möglich machen. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen der Bund-Länder-Schalte am Mittwochabend erfuhr, soll es etwa landesweit oder regional eine schrittweise Öffnung des Einzelhandels geben, wenn die Zahl der Infektionen unter 50 je 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegt.

Einzelhandel, Kultur und Sport dürfen ab Inzidenz von 50 öffnen

Die geeinte Formulierung sieht landesweite oder regionale Öffnungen „des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter“ vor. Möglich wären dann auch die Öffnung von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten sowie auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, heißt es weiter in dem zwölfseitigen Papier.

Zuvor hatten sich Bund und Länder bereits darauf verständigt, die strikten Kontaktregeln zur Eindämmung des Coronavirus ab nächsten Montag (8. März) zu lockern. Dann sollen wieder Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt erlaubt sein – beschränkt auf fünf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person von außerhalb gestattet.

Auch hier soll es in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 weitere Lockerungen geben. Es können „die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen“, heißt es in dem Papier. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur