Drei Täter nach Schlägerei auf dem Sauwasen in Köllerbach verurteilt

Auf dem Sauwasen in Püttlingen kam es am Maifeiertag des vergangenen Jahres zu einer Prügelei zwischen mehreren Personen. Ein 24-Jähriger wurde von einer Gruppe von Männern angegriffen und mit Schlägen über das Gelände getrieben. Die Täter wurden nun verurteilt.
Auf dem Sauwasen in Püttlingen-Köllerbach kam es am 1. Mai 2019 zu einer Schlägerei. Archivfoto: BeckerBredel
Auf dem Sauwasen in Püttlingen-Köllerbach kam es am 1. Mai 2019 zu einer Schlägerei. Archivfoto: BeckerBredel
Auf dem Sauwasen in Püttlingen-Köllerbach kam es am 1. Mai 2019 zu einer Schlägerei. Archivfoto: BeckerBredel
Auf dem Sauwasen in Püttlingen-Köllerbach kam es am 1. Mai 2019 zu einer Schlägerei. Archivfoto: BeckerBredel

Das Landgericht sprach zwei Angeklagte wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Sie wurden zu viereinhalb und drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein dritter erhielt eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das berichtet der SR.

Randale auf dem Püttlinger Sauwasen: Mehrere Verletzte

Aggressive Gruppe jagte 24-Jährigen über das Gelände

Laut Anklageschrift sollen die Angeklagten sowie weitere Personen der Gruppe nach einem Streit ihnen völlig unbekannte Personen mit Faustschlägen und Fußtritten attackiert haben. Dem 23-jährigen Haupttäter Waldemar R. wurde vorgeworfen dem 24-jährigen Opfer Benedikt H. ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen zu haben. Zusammen mit einer aggressiven Gruppe soll er diesen dann mit Schlägen über den Sauwasen getrieben haben.

Tritte, Schläge und eine volle Bierflasche

Als die Polizeikommandos aus Völklingen und Saarbrücken anrückten, flohen die Täter in den Wald. Das Opfer jedoch verfolgte sie und konnte den Haupttäter fassen. Waldemar R. jedoch schlug wieder zu und brachte sein Opfer zu Fall. Als Benedikt H. am Boden lag, trat der 23-Jährige auf dessen Kopf und Rumpf ein. Der Mittäter Christian B. reichte ihm zudem eine volle Bierflasche, die er auf dem Kopf des Opfers zerschlug.

Tod des Opfers billigend in Kauf genommen

Die Vorwürfe ließen sich im Prozess weitgehend nachweisen. Der Tod von Benedikt H. sei von den Tätern billigend in Kauf genommen worden. Das Urteil ist jedoch in einem Fall noch nicht rechtskräftig. Der dritte Angeklagte kam mit einer Bewährung davon, da er nur zu Anfang am Geschehen beteiligt war.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk