Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen im Saarland gescheitert

Ein Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung wegen der Corona-Pandemie ist im Saarland vor Gericht gescheitert. Der Antragsteller hatte unter anderem argumentiert, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig.
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Symbolfoto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Symbolfoto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Symbolfoto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Symbolfoto: Arne Dedert/dpa-Bildfunk

Gegen die Allgemeinverfügungen des Gesundheitsministeriums im Saarland hatte sich ein Bürger vergeblich gewandt. Ein entsprechender Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Somit bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiterhin in Kraft, meldet die Deutsche Presse-Agentur („dpa“).

Antragsteller sah Maßnahmen als unverhältnismäßig an

Der Antragsteller hatte argumentiert, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und es fehle eine Rechtsgrundlage. Das Verwaltungsgericht sah das jedoch anders: Bei einer sogenannten „Folgenabwägung“ habe das private Interesse des Bürgers hinter dem öffentlichen Interesse an einem wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurückzutreten.

Das Gesundheitsministerium sei seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nachgekommen, so „dpa“. Es gelte, die Ansteckungen mit der Vermeidung sozialer Kontakte zu bremsen. Um so einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, meldet die Presse-Agentur. Binnen zwei Wochen sei die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis möglich.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur