Eilantrag gegen Maskenpflicht im Saarland abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Saarländers gegen die aktuellen Corona-Beschränkungen abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen im Saarland ab. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen im Saarland ab. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen im Saarland ab. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen im Saarland ab. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk

Der Mann wollte die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung und Maskenpflicht im Saarland kippen. Der Antrag hatte allerdings keinen Erfolg, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Beschluss hervorgeht.

Aufhebung könnte Anstieg der Infektionen zur Folge haben

Die Karlsruher Richter räumten ein, dass die Corona-Maßnahmen zwar „merkliche Folgen für die eigene Lebensgestaltung und Interaktion mit anderen Personen“ hätten. Jedoch hätte die Aufhebung möglicherweise einen Anstieg der Infektionszahlen zur Folge.

Die Entscheidung würde dann „zu härteren Grundrechtseinschnitten für die Bevölkerung führen als die vorläufige weitere Befolgung der angegriffenen Maßnahmen und Hinnahme der damit verbundenen alltäglichen Einschränkungen“. Das entschied das BVG bereits am 7. Juli.

Verfassungsbeschwerde wird noch überprüft

Durch das Ablehnen des Eilantrags ist über die eigentliche Verfassungsbeschwerde allerdings noch nicht entschieden. Diese müsse genauer geprüft werden. Der Kläger aus dem Saarland zieht den Sinn der Corona-Maßnahmen in Zweifel. Unter anderem sieht es sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur