Einreise aus Moselle ins Saarland: Bundespolizei stellt nur wenige Verstöße gegen Testpflicht fest

Bei Stichprobenkontrollen von Einreisenden aus Moselle ins Saarland hat die Bundespolizei bislang wenige Verstöße gegen die verschärfte Testpflicht registriert. Zu den bislang durchgeführten Personenkontrollen im März wurden diese Zahlen genannt:
Die Überprüfung der Testpflicht finde stichprobenartig statt. Foto: dpa-Bildfunk/Christoph Reichwein
Die Überprüfung der Testpflicht finde stichprobenartig statt. Foto: dpa-Bildfunk/Christoph Reichwein
Die Überprüfung der Testpflicht finde stichprobenartig statt. Foto: dpa-Bildfunk/Christoph Reichwein
Die Überprüfung der Testpflicht finde stichprobenartig statt. Foto: dpa-Bildfunk/Christoph Reichwein

Bundespolizei stellt kaum Verstöße gegen Testpflicht fest

Die Bundespolizei hat bei Stichprobenkontrollen von Einreisenden aus der französischen Grenzregion Moselle ins Saarland bislang wenige Verstöße gegen die verschärfte Testpflicht festgestellt. Seit dem 2. März seien im Saarland lediglich gut 20 Personen an Testzentren verwiesen worden. Der Grund: Sie konnten keinen negativen, maximal zwei Tage alten Corona-Test nachweisen, so ein Sprecher der Bundespolizei.

Bislang rund 1.300 Personenkontrollen im März

Im Saarland sind seit dem 2. März rund 1.300 Personenkontrollen gezählt worden, sagte der Sprecher weiter. Das Département Moselle gilt seit Anfang März laut Robert Koch-Institut als Virusvariantengebiet. Damit einher geht eine verschärfte Testpflicht bei der Einreise.

Frage nach Tests im Zuge der Schleierfahndung

Nach den Tests werde im Zuge der Schleierfahndung gefragt, die wie zuvor stattfinde, sagte der Sprecher. Im Fokus der Kontrollen stünden unerlaubte Einreisen und grenzüberschreitende Kriminalität – im Zuge dessen werde aber auch die Einhaltung der Corona-Regeln überprüft. Grenzkontrollen auf der Grenzlinie gebe es keine.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur