Enketrick-Betrüger erbeuten mehrere tausend Euro in Zweibrücken: Diese Frau wird gesucht

In Zweibrücken wurde eine 71-jährige Frau sowie deren 82-jähriger Lebensgefährte Opfer eines sogenannten Enkeltricks. Die bislang unbekannten Täter erbeuteten mehrere tausend Euro. Die Polizei sucht mit einer Täterbeschreibung nach einer Frau mittleren Alters.

Enkeltrick in Zweibrücken

Am Dienstag (11. Juni 2019) wurden eine 71-jährige Frau und ihr 82-jähriger Lebensgefährte aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zum Opfer eines sogenannten Enkeltricks. Die Geschädigten erhielten gegen etwa 09:30 Uhr einen Telefonanruf von einem Mann, der sie glauben machte, er sei ihr Enkel und er bräuchte für einen Autokauf dringend einige tausend Euro Bargeld, da das Autohaus die Bezahlung mit einem Scheck abgelehnt habe. Die beiden Geschädigten hoben daraufhin bei zwei Geldhäusern Bargeld ab.

Übergabe des Geldes am Bahnhof in Homburg

Die Frau übergab den Betrag von mehreren tausend Euro schließlich am Nachmittag in Homburg am Bahnhof (Treffpunkt kleiner Parkplatz bei den zwei dortigen Steinfiguren/eine größer, die andere etwas kleiner, eine Figur trägt eine Krone) vereinbarungsgemäß einer ihr unbekannten Frau, die ihr „Enkel“ als Abholer angekündigt hatte.

Als die fremde Frau sich mit dem Geld zu Fuß entfernt hatte, kamen der Geschädigten Bedenken und sie stellte durch Rückfrage bei ihrem richtigen Enkel fest, dass sie betrogen worden war.

Beschreibung der Täterin

Die Frau, die das Geld am Bahnhof in Homburg abgeholt hat, wird wie folgt beschrieben:
• 25 bis 30 Jahre alt
• 150 – 160 cm groß
• schwarze Haare, mit einem einfarbigen rosafarbenen Tuch abgedeckt, deshalb keine
Hinweise auf Haarschnitt vorhanden
• kräftige Figur
• vermutlich mit beigefarbener Jacke bekleidet, Angaben zur weiteren Bekleidung nicht vorhanden
• keine Brillenträgerin
• orientalische Erscheinung
• sprach gutes Deutsch.   

Hinweise an die Polizei Zweibrücken

Die Polizeiinspektion Zweibrücken (Telefon: 06332/9760 bzw. E-Mail: [email protected]) bittet um Zeugenhinweise aus der Bevölkerung, insbesondere zur Person der Geldabholerin.