Er wollte Ehefrau mit Flasche töten: Ulrich A. (57) ab heute vor Saarbrücker Landgericht

Das Landgericht Saarbrücken verhandelt ab heute den Fall des versuchten Mordes von Niedaltdorf. In einem Altenheim soll der 57-jährige Ulrich A. versucht haben, seine Ehefrau zu töten, um sie von ihren Leiden zu erlösen.
Mit einer abgeschlagenen Flasche soll ein 57-Jähriger in Niedaltdorf versucht haben, seine Ehefrau umzubringen. Symbolfoto.
Mit einer abgeschlagenen Flasche soll ein 57-Jähriger in Niedaltdorf versucht haben, seine Ehefrau umzubringen. Symbolfoto.
Mit einer abgeschlagenen Flasche soll ein 57-Jähriger in Niedaltdorf versucht haben, seine Ehefrau umzubringen. Symbolfoto.
Mit einer abgeschlagenen Flasche soll ein 57-Jähriger in Niedaltdorf versucht haben, seine Ehefrau umzubringen. Symbolfoto.

Am heutigen Freitag (17. Mai), 13.30 Uhr, beginnt am Saarbrücker Landgericht der Prozess gegen Ulrich A. (57). Der Mann aus Saarwellingen soll laut der Staatsanwaltschaft Anfang Februar versucht haben, seine Ehefrau in einem Altenpflegeheim im Rehlingen-Siersburger Ortsteil Niedaltdorf zu töten. Die Anklage lautet daher versuchter Mord.

Die 63-jährige Ehefrau des Angeklagten war wegen einer Erkrankung des Nervensystems in dem Pflegeheim untergebracht und dauerhaft hochgradig bewegungseingeschränkt. Ulrich A. habe bei dem Mordversuch seine Frau in deren Rollstuhl zwischen Möbeln eingekeilt und dann eine Glasflasche auf ihrem Kopf zerschlagen, so die Staatsanwaltschaft.

Anschließend soll er ihr mit dem abgeschlagenen Flaschenkopf am Hals Schnitte zugefügt haben, um sie zu töten. Als eine Pflegekraft die Schreie hörte und einschritt, ließ der Saarwellinger von seiner Frau ab und flüchtete. Die Frau erlitt eine blutende Kopfwunde und eine Ritzverletzung am Hals.

Anschließend versuchte der 57-Jährige sich mehrfach das Leben zu nehmen. Bei einem dieser Suizidversuche wurde er schwer verletzt und kurz darauf von der Polizei festgenommen. Gegenüber der einschreitenden Zeugin soll er angegeben haben, er habe seine Ehefrau von deren Leiden erlösen wollen.

Bei einer Verurteilung könnte Ulrich A. eine lebenslange Freiheitsstrafe erwarten.

Wir berichten normalerweise nicht über Suizide und Suizidversuche, um keine Nachahmer zu ermutigen. Eine Berichterstattung findet nur statt, wenn die Umstände eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wenn du oder eine Person in deinem Umfeld Selbstmordgedanken hat, wende dich bitte umgehend an Hilfestellen. Informationen findest du hier.

Verwendete Quellen:
• eigene Recherche
• eigener Bericht