Erfolg für schwerbehinderten Markus Igel (31): Gericht muss Fall neu entscheiden

Im Rechtsstreit über den Umfang finanzieller Unterstützung konnte Markus Igel einen ersten Erfolg erzielen: Demnach befanden die obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass ihm die Verletzung seiner Rechte drohe. Zuvor sollte sich der Schwerbehinderte entscheiden: Heimzwang oder doch Lohndumping in der Behindertenassistenz? Denn dem Landesamt für Soziales waren die Ausgaben für Igels Assistenten zu teuer. Nun muss das Landessozialgericht neu über die Sache entscheiden.
Markus Igel (31) will ein selbstbestimmtes Leben führen. Dafür demonstrierte er vor dem Landesamt für Soziales in Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Markus Igel (31) will ein selbstbestimmtes Leben führen. Dafür demonstrierte er vor dem Landesamt für Soziales in Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Markus Igel (31) will ein selbstbestimmtes Leben führen. Dafür demonstrierte er vor dem Landesamt für Soziales in Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Markus Igel (31) will ein selbstbestimmtes Leben führen. Dafür demonstrierte er vor dem Landesamt für Soziales in Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Der 31 Jahre alten Markus Igel ist aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung, auf eine Rund-um-die-Uhr-Assistenz angewiesen. Doch die Neunkircher Kreisverwaltung und das Amt für Soziales Saarland hatten ihm die dafür notwendigen finanziellen Mittel gekürzt, berichtet die „SZ“. Eine Begrenzung, der das Landessozialgericht Mainz zustimmte. Monatlich fehlten Igel so rund 5.000 Euro.

Dagegen ging Igel mit einer Verfassungsbeschwerde vor – und das mit Erfolg. Die obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bescheinigten dem 31-Jährigen, das Sozialgericht habe seine Bedürfnisse nicht genügend berücksichtigt. Daher muss nun der Beschluss, Igel ein gekürztes Budget auszuzahlen, aufgehoben worden, so die „SZ“.

Im gleichen Atemzug resultiert das Urteil in einer erneuten Entscheidung am Sozialgericht. „Herr Igel muss solange versuchen, sich mit dem deutlich zu niedrigen Geldbetrag zu behelfen, den er jetzt erhält“, erklärte dessen Anwalt Oliver Tolmein.

Verwendete Quellen:
dpa
Saarbrücker Zeitung
eigene Berichte