Erhöhter Mindestlohn: Wie viele Saarländer ihn erhalten und wer besonders profitieren soll

An diesem Samstag (1. Oktober 2022) ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf zwölf Euro je Stunde gestiegen. Auch viele Menschen im Saarland erhalten die Anpassung. Wer besonders profitieren soll:
Am Samstag steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro je Stunde. Foto: picture alliance/dpa | Lino Mirgeler
Am Samstag steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro je Stunde. Foto: picture alliance/dpa | Lino Mirgeler

Erhöhung des Mindestlohns ab Samstag

Von der Erhöhung des Mindestlohns seit diesem Samstag (1. Oktober 2022) an – auf zwölf Euro je Stunde – werden im Saarland laut einer Studie fast 78.800 Menschen und damit mehr als jede:r sechste Beschäftigte profitieren. So viele Menschen verdienten hierzulande demnach zurzeit weniger als zwölf Euro stündlich. Das teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB am Dienstag (27. September 2022) nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung mit.

Timo Ahr, Stellvertretender DGB-Vorsitzender für Rheinland-Pfalz/Saarland, dazu: „Im Saarland kommt der höhere Mindestlohn insgesamt 78.719 Beschäftigten zugute, die aktuell weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen. Das sind 18,1 Prozent aller Beschäftigten in unserem Bundesland, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben“.

So profitierten die Menschen nach Saar-Landkreisen von der Erhöhung (lokale Zahlen)

  • Regionalverband Saarbrücken: 33.397 Menschen (19,4 Prozent der Beschäftigten)
  • Landkreis Saarlouis: 13.018 Menschen (16,7 Prozent)
  • Saarpfalz-Kreis: 12.553 Menschen (17,2 Prozent)
  • Landkreis Neunkirchen: 8.838 Menschen (19,6 Prozent, somit der höchste Wert im Saarland)
  • Landkreis St. Wendel: 5.600 Menschen (17,6 Prozent)
  • Landkreis Merzig-Wadern: 5.313 Menschen (15,1 Prozent)

Wer besonders davon profitieren soll

Vor allem helfe die neue Lohnuntergrenze Frauen und geringfügig Beschäftigten. Besonders betroffen seien das Gastgewerbe, Lieferdienste und der Einzelhandel. Quer durch alle Branchen erhalten laut DGB jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn nicht. Nötig seien daher mehr Kontrollen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Rheinland-Pfalz/Saarland, 27.09.2022