Ermittlungsfehler im Fall Yeboah: Spuren nicht verfolgt und Beweismittel verschwunden

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Täter des Brandanschlags in einem Flüchtlingsheim vor 30 Jahren wurden am Montag (19. Dezember 2022) weitere Zeugen befragt. Dabei zeichneten sich Ermittlungsfehler ab.
Wegen Mordes wurde ein Mann bereits verurteilt. Archivfoto: dpa-Bildfunk
Wegen Mordes wurde ein Mann bereits verurteilt. Archivfoto: dpa-Bildfunk

Ermittler im Brandanschlag auf Saarlouiser Asylheim vernommen

Vor etwa einem Monat begann am Oberlandesgericht Koblenz der Prozess gegen den Neonazi Peter S., der 1991 in einer Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis ein Feuer gelegt haben soll, in dem der Ghanaer Samuel Yeboah ums Leben kam. Am gestrigen Montag (19. Dezember 2022) wurden weitere Ermittler vernommen. Das berichtet unter anderem der SR.

Wenige Indizien und Zeugen

Bei der Befragung traten weitere Unzulänglichkeiten bei der Aufklärungsarbeit nach der Tat zutage. Der federführende Kripo-Beamte erklärte, dass es bei den Ermittlungen an Spuren gefehlt habe. Trotz 20.000 D-Mark Belohnung habe es nur wenige Zeugen und keine greifbaren Indizien gegeben.

Team ging Spur in Neonazi-Szene nicht weiter nach

Das Team des heute 70-Jährigen war 26 Spuren nachgegangen. Darunter sei auch die Spur 23 gewesen, die in die Neonazi-Szene von Saarlouis führte. Nach nur acht Tagen jedoch erklärte der Beamte diese für nicht beweiserheblich und verfolgte sie nicht weiter. Auch einem Bekennerschreiben ging die Polizei nicht weiter nach, nachdem der Absender nicht ermittelt werden konnte, so die Saarbrücker Zeitung.

Aussage von Bewohner nicht im Protokoll

Ein Hinweis von einem Bewohner der Unterkunft taucht überhaupt nicht in den Akten auf. Dieser hatte kurz vor dem Anschlag einen Mann und eine blonde Frau vor seinem Fenster vorbeilaufen gesehen. Bei der Aufnahme seiner Aussage gab es jedoch keinen Dolmetscher, stattdessen sollte seine Partnerin übersetzen. Das Protokoll sei ihr zufolge jedoch unvollständig und diffus. Sie vermutet Vertuschung. Das berichtet die Saarbrücker Zeitung. Mehr dazu auf saarbruecker-zeitung.de.

Benzinkanister nicht unter den Beweismitteln

Darüber hinaus fehlt ein möglicherweise wichtiges Beweismittel. So soll unten im Treppenhaus, über das sich das Feuer ausbreitete, ein Benzinkanister gestanden haben. Dieser scheint jedoch verschwunden. Laut SR sei er nie unter den Asservaten aufgeführt gewesen. Der verantwortliche Ermittler gab an, sich nicht daran erinnern zu können.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung