Ex-Wochenblatt-Buchhalter aus Sulzbach zu Freiheitsstrafe verurteilt

Der ehemalige Buchhalter der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft (SWV) ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Das Gericht sprach den 47-Jährigen schuldig, seinen Arbeitgeber in 90 Fällen um mehr als 1,4 Millionen Euro betrogen zu haben.

Der ehemalige Buchhalter der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft (SWV) ist gestern (13. Dezember 2017) vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre und drei Monate gefordert, der Verteidiger plädierte für drei Jahre und sechs Monate. Auf Berufung wurde noch während des Prozesses verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Der Buchhalter
Der 47-jährige Mann aus Sulzbach hat die SWV-Gruppe, die den „Wochenspiegel“ und „Die Woch“ herausgibt und an der die Saarbrücker Zeitung mehrheitlich beteiligt ist, in den Jahren von 2012 bis 2017 um mehr als 1,4 Millionen Euro betrogen.

Das ist allerdings nur der Zeitraum, der noch nicht verjährt ist. Der Buchhalter hatte bereits ab dem Jahr 2005 damit begonnen, fiktive Rechnungen unter anderem in Form von beleglosen Datenaustausch-Formularen zu erstellen. Diese legte er Zeugen-Aussagen zufolge den Kollegen vor, die zum Gegenzeichnen berechtigt und verpflichtet waren.

Außerdem vermischte er auch die fingierten Forderungen mit realen Rechnungen an die SWV-Gruppe. Sobald die Überweisungen gegengezeichnet waren, überwies er das Geld, dass er für sich abgezweigt hatte, auf zwei von ihm eingerichtete Konten bei der Augsburger Aktienbank und der französischen Bank BNP Paribas. Um diese Vorgänge zu vertuschen, löschte der Angeklagte anschließend seine Kontodaten aus dem Zahlungsprogramm.

Spielsucht?
Das Geld, das der Angeklagte im Laufe der Jahre für sich abzweigte, floss seinen Angaben zufolge fast ausschließlich in Online-Spielcasinos. Der Drang zum Spielen sei immer größer geworden. „Zum Schluss habe ich fast jede freie Minute in Online-Casinos verbracht“, sagte er vor Gericht.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei seinen früheren Kollegen. Wegen ihres möglichen Fehlverhaltens beim Gegenzeichnen drohen ihnen aber „keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen“, wie der SWV-Geschäftsführer bei seiner Befragung versicherte.

Mit Verwendung von SZ-Material (Lothar Warscheid).