Falschdiagnosen von Saar-Pathologen: Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft

Im Prozess gegen einen Pathologen aus dem Saarland hat die Staatsanwaltschaft am Montag (13. März 2023) acht Jahre Haft gefordert. Der Mediziner soll falsche Diagnosen gestellt haben – mit teils tödlichen Folgen.
Ein St. Ingberter Pathologe muss sich vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Foto: BeckerBredel
Ein St. Ingberter Pathologe muss sich vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Foto: BeckerBredel

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen einen Pathologen eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Diese setzt sich aus insgesamt drei Prozessen zusammen. Der Arzt soll folgenschwere Falschdiagnosen gestellt haben. Im aktuellen Verfahren sieht die Oberstaatsanwältin den Vorwurf des Totschlags in zwei Fällen – davon ein versuchter und ein vollendeter – als erwiesen an.

Die Verteidigung dagegen plädierte auf fahrlässige Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Sie beantragte unter anderem eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Am Mittwoch (9.00 Uhr) soll das Urteil fallen.

Der 64-Jährige soll im Jahr 2019 bei Untersuchungen in zwei Fällen Hautkrebs ausgeschlossen haben – fälschlicherweise. Sowohl Ärzte als auch Patienten verließen sich jedoch auf die Diagnosen und ergriffen keine weiteren Behandlungen. Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952) starb ein Jahr später. Bei dem anderen stellte man die bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 fest.

Der Pathologe aus St. Ingbert litt an einer Suchterkrankung und Depressionen. Er sei sich laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen, dass er daher nicht in der Lage war, eine zutreffende Diagnosestellung zu gewährleisten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur