FAQ zur Corona-Testpflicht: Kosten, Kontrollen und mehr

Nach und nach neigen sich die Ferien dem Ende. Für Heimkehrer aus vielen Urlaubsregionen heißt das: Koffer packen und einen Corona-Test machen. Doch wie läuft das alles ab? Wer trägt die Kosten? Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengefasst.
Seit Samstag gilt die Corona-Testpflicht für Einreisende aus internationalen Risikogebieten bei der Rückkehr nach Deutschland. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Sebastian Kahnert
Seit Samstag gilt die Corona-Testpflicht für Einreisende aus internationalen Risikogebieten bei der Rückkehr nach Deutschland. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Sebastian Kahnert
Seit Samstag gilt die Corona-Testpflicht für Einreisende aus internationalen Risikogebieten bei der Rückkehr nach Deutschland. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Sebastian Kahnert
Seit Samstag gilt die Corona-Testpflicht für Einreisende aus internationalen Risikogebieten bei der Rückkehr nach Deutschland. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Sebastian Kahnert

Seit wann gibt es die Testpflicht?

Seit dem gestrigen Samstag (8. August 2020) gilt im Kampf gegen das Coronavirus eine Testpflicht für Urlauber.

Wer muss sich testen lassen?

Die Pflicht gilt für Urlauber, die aus Ländern mit vielen Infizierten zurückkommen. Damit gemeint sind Risikogebiete. Eine Ausnahme gilt für Rückkehrer, die schon bei der Einreise ein aktuelles negatives Test-Ergebnis vorweisen können. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Abreise erfolgen; das Ergebnis muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.

Welche Länder gelten als Risikogebiete?

Das geht aus einer Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) hervor. Sie umfasst etwa 130 Staaten von Ägypten über Russland bis zu den USA. Aus der EU sind unter anderem aktuell Luxemburg, die belgische Provinz Antwerpen und die spanischen Regionen Aragón, Katalonien sowie Navarra auf der Liste.

Zentrales Kriterium ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Diese Einstufung als Risikogebiet ist nicht gleichbedeutend mit Reisewarnungen, die das Auswärtige Amt für Länder ausspricht.

Wo erfolgen die Tests?

Wenn möglich, sollten sich Rückkehrer ohne Test gleich an Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen testen lassen – oder später in anderen Testzentren und Praxen ihres Ortes. Teststellen soll man auch unter der ärztlichen Servicetelefonnummer 116 117 erfragen können.

Bis wann muss der Test erfolgen?

Den Test muss man nach Aufforderung des Gesundheitsamts binnen 14 Tagen nach der Einreise machen – und in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis da ist. In der Regel dauert es laut Angabe des Gesundheitsministeriums 24 bis 48 Stunden.

Ein positives Ergebnis meldet das Labor direkt an das Gesundheitsamt, und man muss für bis zu 14 Tage in Quarantäne. Ein negatives Ergebnis heißt in den meisten Bundesländern, dass keine häusliche Quarantäne mehr nötig ist.

Kostet ein Test etwas?

Alle Tests bei der Rückkehr nach Deutschland kosten Reisende bis zu 72 Stunden nach der Einreise nichts – egal, aus welchem Land man kommt. Um glaubhaft zu machen, dass man im Ausland war, kann man etwa einen Boarding-Pass, ein Ticket, eine Hotelrechnung oder andere Nachweise vorlegen.

In Urlaubsländern sind Kosten für Tests, die Reisende selbst zahlen müssen, unterschiedlich hoch. In der Türkei werden beispielsweise 15 bis 30 Euro fällig.

Wie erfährt das Gesundheitsamt von einem negativen Testergebnis?

Negative Testergebnisse werden nicht von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Ein negatives Testergebnis müssen Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, daher selbst mit der vom Arzt ausgestellten Testbescheinigung auf Anforderung gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle nachweisen. Ein positives Ergebnis meldet das Labor direkt an das Gesundheitsamt, und man muss für bis zu 14 Tage in Quarantäne.

Gibt es Bußgelder?

Die kurze Antwort: Ja, gibt es. Falls Einreisende aus Risikogebieten auf Aufforderung keinen Test dulden, drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro – die Höhe soll aber verhältnismäßig festgelegt werden.

Erfolgen Kontrollen?

Bei Rückkehrern per Auto sollen in Grenznähe Stichproben-Kontrollen gemacht werden können.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur