Fastnachtskostüme: Was ist erlaubt und auf worauf sollte ich verzichten?

Nicht alle Accessoires sind bei den Faasend-Kostümen erlaubt. Welche Accessoires bleiben dürfen und welche abgemacht werden müssen, hier die Übersicht:
Nicht alle Accessoires sind bei den Karnevalkostümen erlaubt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Patrick Seeger
Nicht alle Accessoires sind bei den Karnevalkostümen erlaubt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Patrick Seeger

Ab sofort es wieder „Alleh hopp!“. Die Freude ist auf allen Seiten groß – auch die Polizei ist vorbereitet. Die Frage nach dem passenden Kostüm und den dazugehörigen Accessoires dürfte da bei einigen noch nicht geklärt sein. Damit beliebte Verkleidungen wie Polizist:in, Soldat:in oder Feuerwehrmann/frau nicht zu ungewollten Problemen führen, erklärte die Trierer Polizei vorab, worauf ihr achten solltet:

Was ist beim Kostüm verboten?

Wer mit dem Gedanken spielt, sich beispielsweise als Polizistin oder Polizist zu verkleiden, sollte bei der Wahl des Kostüms bedenken, dass dieses keinesfalls den Eindruck erwecken darf, es handle sich um eine echte Uniform. Gerade in stressigen oder unübersichtlichen Situationen kann es so zu einer ungewollten Verwechslung kommen. Ein absolutes No-Go ist ebenfalls das Anbringen von Dienstwappen oder Hoheitsabzeichen an der Verkleidung.

Messer und ähnliche Gegenstände sind außerdem verboten. Jegliche Spielzeugwaffen sollten bei der Auswahl des Kostüms eindeutig erkennbar sein. Das Mitführen von echt aussehenden Waffen ist zum einen nach dem Waffengesetz verboten, zum anderen könnten sich gefährliche Situationen ergeben – auch mit der Polizei.

Schützt eure Wertsachen

Zudem verweist die Polizei darauf hin, dass gerade größere Menschenansammlungen und ausgelassene Stimmung Taschendieben die optimale Möglichkeit bieten. Daher solltet ihr gut aufpassen und eure Wertsachen immer bei euch behalten.

Verkehrskontrollen garantiert

Nicht nur werden umfassende Jugendschutzkontrollen durchgeführt, auch mit Verkehrskontrollen soll gerechnet werden, so die Polizei. Deswegen werden alle Feierwilligen gebeten, das Auto, das Fahrrad, den Motorroller oder den E-Scooter stehenzulassen und auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.

Was gilt beim Kostüm am Steuer?

Wer in einem Kostüm am Steuer vom Auto sitzt, muss darauf achten, dass die Kopfbekleidung das Sichtvermögen nicht zu sehr einschränkt. Auch nötig: das passende Schuhwerk, damit bei Gefahr entsprechend schnell reagiert werden kann.

Verwendete Quellen:
Polizeiinspektion Trier
– Polizeiinspektion Idar-Oberstein