Feuerwehr rettet eingeklemmte Person nach Unfall in Klarenthal

Am gestrigen Sonntagmorgen (6. September 2020) haben Einsatzkräfte der Feuerwehr eine Person gerettet, die nach einem Unfall in Saarbrücken-Klarenthal in ihrem Fahrzeug eingeklemmt war.
In Klarenthal mussten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken nach einem Unfall eine eingeklemmte Person aus ihrem Fahrzeug befreien. Foto: Freiwillige Feuerwehr Saarbrücken
In Klarenthal mussten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken nach einem Unfall eine eingeklemmte Person aus ihrem Fahrzeug befreien. Foto: Freiwillige Feuerwehr Saarbrücken
In Klarenthal mussten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken nach einem Unfall eine eingeklemmte Person aus ihrem Fahrzeug befreien. Foto: Freiwillige Feuerwehr Saarbrücken
In Klarenthal mussten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken nach einem Unfall eine eingeklemmte Person aus ihrem Fahrzeug befreien. Foto: Freiwillige Feuerwehr Saarbrücken

Person nach Unfall in Klarenthal in Auto eingeklemmt

Am Sonntagmorgen kam es in der Kreisstraße in Klarenthal gegen etwa 10.50 Uhr zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person in ihr Fahrzeug eingeklemmt wurde. Auch wenn die Person bei dem Unfall nur leichte Verletzungen erlitt, konnte sie das Auto nicht mehr aus eigener Kraft verlassen.

Feuerwehr befreit eingeklemmte Person

In der Folge rückten Einsatzkräfte der Saarbrücker Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken (Löschbezirk Klarenthal) an, um die verunfallte Person aus ihrer misslichen Lage zu befreien. Die Feuerwehrleute konnten die Beifahrertür schließlich mittels eines Brechwerkzeuges öffnen, sodass der Rettungsdienst eine schnelle Erstversorgung einleiten konnte.

Im Anschluss wurde die Person dann durch eine Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst aus dem Fahrzeug befreit. Weitere Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt. Die Straße musste während der Befreiungsaktion durch die Feuerwehr gesperrt werden.

Verwendete Quellen:
– Einsatzbericht der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken vom 06.09.2020