Fitnessstudio-Betreiberin in Neunkirchen klagt gegen Untersagung von Sportbetrieb

Gegen die Untersagung des Sportbetriebs auf einer Außenanlage hat eine Fitnessstudio-Betreiberin in Neunkirchen geklagt. Der Eilantrag ist beim Verwaltungsgericht Saar eingegangen.

Eine Fitnessstudio-Betreiberin in Neunkirchen hat beim Verwaltungsgericht des Saarlandes einen sogenannten Eilrechtsschutzantrag gestellt. Nach Angaben des Gerichts wehrt sich die Frau darin gegen die Untersagung des Sportbetriebs auf der Außenanlage des Studios.

Konkret wende sich der Antrag gegen „eine polizeiliche Verfügung des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Neunkirchen“, so das Gericht weiter. Mittels dieser Verfügung werde der Betrieb des Outdoor-Trainings-Angebotes untersagt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Verwaltungsgerichts Saar, 03.03.2021