Foto mit abgetrenntem Kopf: Syrer aus Saarbrücken muss in Haft

In Syrien hat ein 34-Jähriger mit dem abgetrennten Kopf eines Gegners posiert. Jetzt muss der Mann, der seit seiner Flucht aus dem Land in Saarbrücken lebt, in Haft.
Kassim A. (links) mit seinem Anwalt vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Kassim A. (links) mit seinem Anwalt vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Kassim A. (links) mit seinem Anwalt vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Kassim A. (links) mit seinem Anwalt vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Foto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk

Er hat in Syrien mit dem abgetrennten Kopf eines Kriegsgegners posiert und muss daher in Deutschland länger in Haft: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am heutigen Donnerstag (13. Februar 2020) einen syrischen Flüchtling wegen dieses Kriegsverbrechens sowie Kriminalität im Saarland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die dabei eingerechnete Einzelstrafe für das Kriegsverbrechen beläuft sich auf eineinhalb Jahre Haft.

Schon in Saarbrücken verurteilt

Der 34-Jährige war vor dem OLG geständig gewesen. 2018 war er schon vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Drogenhandels und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Kopf nicht selbst abgetrennt

Der Syrer hatte sich laut seinem neuen Koblenzer Urteil einst in seiner Heimat dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung angeschlossen. Dort habe er mit dem Kopf eines Soldaten herabwürdigend für einen Fotografen posiert und sich das Bild auf sein Handy schicken lassen, um sich im Bekanntenkreis damit zu brüsten.

Die Anklage warf ihm nicht vor, den Kopf selbst abgetrennt zu haben. Dem OLG-Senat zufolge starb der Vater des 34-Jährigen im syrischen Bürgerkrieg. Er selbst verlor dort ein Bein.

Verständigung vor Gericht

Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz kündigten aber beide keine Revision an.

Das Urteil basiert auf einer vorherigen Verständigung der Prozessbeteiligten. Die Verteidigung hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Generalstaatsanwaltschaft plädierte auf drei Jahre und neun Monate Haft.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur