Frau aus Heusweiler soll in nächsten 15 Jahren für Bestattung neben Ehemann sterben

Pietätlos findet Swea Teschke die Regelung der Heusweiler Verwaltung: Sie könne nur neben ihrem Mann bestattet werden, wenn sie innerhalb der nächsten 15 Jahre stirbt. So äußert sich das Friedhofsamt dazu.
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Swea Teschke ärgert sich über die Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler. Die Frau aus Holz hat mit ihrem Ehemann Günter ein Grab für zwei Urnen gekauft. Im November starb ihr Mann. Und danach habe sie erfahren, dass sie nur dann neben ihrem Mann bestattet werden kann, wenn sie innerhalb der nächsten 15 Jahre stirbt. Dann werde das Grab eingeebnet. Ihr Anspruch, mit ihrem Mann im gleichen Grab zu liegen, verfalle dann, hieß es sinngemäß aus der Heusweiler Verwaltung. Das findet Swea Teschke pietätlos. Und sie wandte sich an die Kollegen der SZ.

Das sagt das Friedhofsamt dazu
Kirsten Kirch vom Friedhofsamt bedauert die Umstände. Sie schildert, dass die Friedhofssatzung eine Verlängerung der 15-Jahres-Frist nicht erlaube und dementsprechend eine zweite Beisetzung nach 15 Jahren nicht garantiert werden könne. Für dieses Vorgehen gebe es logistische Zwänge, die nicht zuletzt im begrenzten Platz zu sehen sind: Die Grabfelder – die der Reihe nach belegt und wenn sie voll sind, ruhen gelassen werden – müssen irgendwann neu genutzt werden.

Erneute Belegungen einzelner Gräber über festgesetzte Fristen hinaus machten dann auch eine neue Nutzung des Feldes unmöglich.

Mit Verwendung von SZ-Material.