Frau und Türsteher bei Auseinandersetzung in Saarbrücken verletzt

Über eine tätliche Auseinandersetzung zwischen einem Türsteher und der Besucherin einer Gaststätte informiert aktuell die Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt.
Symbolfoto: BeckerBredel
Symbolfoto: BeckerBredel
Symbolfoto: BeckerBredel
Symbolfoto: BeckerBredel

Vor einer Saarbrücker Gaststätte kam es am heutigen Donnerstag (26. Dezember 2019), gegen 05.30 Uhr, zu einer Auseinandersetzung. Daran beteiligt: ein Türsteher sowie einer Frau (30).

Tochter darf nicht in Kneipe – Streit eskaliert

Nach Angaben der Polizei war die 30 Jahre alte Frau mit ihrer Tochter (14) unterwegs. Zusammen wollten sie ein „Party-Lokal besuchen, das unter anderem mit Table Dance wirbt“, so „dpa“. Im Hinblick auf das Alter der Tochter und der fortgeschrittenen Zeit verweigerte der Türsteher den beiden Frauen jedoch den Zutritt.

Das akzeptierte die Mutter nicht, heißt es. In der Folge ereignete sich eine tätliche Auseinandersetzung. Dabei wurden sowohl der Türsteher als auch die Frau verletzt. „Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet“, schildert die Polizei abschließend.

„Das ist kein Lokal für 14-Jährige“

Zwar heißt es im Jugendschutzgesetz: „Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet (…)“. Der Türsteher dürfe den Eintritt aber verweigern, sagte ein Polizeisprecher. Und: „Das ist kein Lokal für 14-Jährige.“

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt, 26.12.2019
– Deutsche Presse-Agentur