Freundin in Neunkirchen erwürgt: Diese Strafen werden für Dominik F. gefordert

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben heute Morgen die Plädoyers im Fall von Dominik F. gesprochen. Während die Staatsanwaltschaft von Mord ausgeht, sieht der Anwalt des 24-Jährigen keine der Mordmerkmale erfüllt.
Dominik F. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller. Foto: Brandon-Lee Posse.
Dominik F. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller. Foto: Brandon-Lee Posse.
Dominik F. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller. Foto: Brandon-Lee Posse.
Dominik F. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller. Foto: Brandon-Lee Posse.

Vor dem Landgericht in Saarbrücken haben am heutigen Montag (22. Oktober) die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger von Dominik F. ihre Plädoyers gehalten.

Einig waren sich beide: Der 24-jährige Dominik habe seine Ex-Freundin Jasmine B. im April in der gemeinsamen Wohnung in Neunkirchen mehrere Minuten gewürgt, weswegen sie letztendlich ihr Leben verlor.

Die Staatsanwaltschaft forderte daher wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie sprach in ihrem Plädoyer von keinem „sonderlich harmonischen Verhältnis“, das Dominik mit Jasmine führte. Dominik habe sich immer wieder gefühlskalt gezeigt. Es sei demnach „menschlich“ gewesen, dass sich Jasmine ein neuen Liebhaber gesucht habe.

Nach Überzeugung der Staatsanwältin entschied Dominik schon als er von Jasmines neuem Freund erfuhr, dass er sie töten wolle. WhatsApp-Nachrichten wie „Ich komme dich nachher holen und erwürge dich“ sowie Beleidigungen auf unterstem Niveau wenige Tage vor der Tat deuteten demnach auf eine frühe Planung hin.

Als er sie zu einer Aussprache in die Wohnung einlud und der Streit eskalierte, habe er sie zu Boden gedrückt, auf ihrem Rücken gekniet und „fünf bis sechs Minuten“ den Hals zugedrückt. „So viel Nähe wie in diesem Moment hat er ihr wohl vorher nie gegeben“, so die Staatsanwältin.

Dominiks Anwalt Marius Müller sah keine der Mordmerkmale erfüllt. Er habe sie erwürgt, allerdings nicht aus Heimtücke oder aus niedrigen Beweggründen. Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlags.

Gutachter: Dominik narzisstisch und egozentrisch

Die heutige Verhandlung musste mehrmals auf Wunsch des Angeklagten unterbrochen werden. Dominik sei „kurz vor einem Nervenzusammenbruch“, begründete sein Verteidiger Müller. Gutachter Wolfgang Retz vom Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie in Homburg hatte dem 24-Jährigen zuvor eine Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie ein narzisstisches und egozentrisches Wesen diagnostiziert.

Dominik hätte in einer Vernehmung durch den Gutachter von suizidalen Absichten während seiner Jugend erzählt, davon, dass er sich geritzt habe. Auch Alkohol und Drogen wie Haschisch oder Amphetamine hätten in Dominiks Entwicklung eine Rolle gespielt. Retz sprach von einem „selbstverstärkenden Mechanismus“: Dominik hätte auch wegen seiner Borderline-Erkrankung viele Drogen und viel Alkohol konsumiert. Dies wiederum hätte seine suizidale Absichten verstärkt.

Dominik habe nach der Tat auch weniger an die tote Jasmine gedacht als an sich selbst. Gutachter Wolfgang Retz kam zum Schluss, dass der 24-Jährige egozentrisch und narzisstisch sei, was sich unter anderem in Überempfindlichkeit gegenüber Zurückweisungen äußere – wie bei der Tat. Zwar sei Dominiks Persönlichkeit insgesamt also „sicherlich nicht unauffällig“; voll schuldfähig soll er zum Tatzeitpunkt jedoch trotzdem gewesen.

Das Urteil wird für diesen Donnerstag erwartet.