Frist für Grundsteuererklärung endet – was im Saarland bei Nicht-Abgabe droht

Wer bisher noch nicht geliefert hat, muss sich bei der Grundsteuererklärung jetzt sputen. Das droht bei Nicht-Abgabe:
Im Saarland fehlen derzeit Zehntausende Erklärungen für die neue Grundsteuer. Foto: Bernd Weißbrod/dpa-Bildfunk
Im Saarland fehlen derzeit Zehntausende Erklärungen für die neue Grundsteuer. Foto: Bernd Weißbrod/dpa-Bildfunk

Abgabefrist für Grundsteuererklärung endet

Am heutigen Dienstag (31. Januar 2023) endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Allerdings müssen viele Besitzer:innen von Immobilien noch liefern. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am gestrigen Montag sagte, gaben erst etwas mehr als zwei Drittel die Erklärung bis zum Sonntag ab.

Endspurt auch im Saarland

Bis zum letzten Tag vor dem Fristende haben im Saarland etwa 70 Prozent der Hausbesitzer:innen ihre jeweilige Erklärung abgegeben – insgesamt rund 381.000. Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster (SPD) sagte: „Die Deadline führt dazu, dass gerade in den letzten Tagen und Stunden richtig Bewegung reingekommen ist in die Abgabe“. Alleine bis zum heutigen Dienstagmittag seien 11.000 Eingänge hinzugekommen. Elektronisch eingereicht hätten die Erklärungen mehr als 90 Prozent. Mit dem Zwischenergebnis zeigte sich Förster zufrieden.

Erst einmal Erinnerungsschreiben

Wegen des schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden hatten die Länder Mitte Oktober die Abgabefrist auf Ende Januar 2023 verlängert. Wie mehrere Ländervertreter:innen deutlich gemacht hatten, gibt es eine erneute Verlängerung nicht. Die Finanzämter werden mit Ablauf der Frist zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, hieß es.

So werden Saar-Finanzämter bei Verspätungen reagieren

Laut der Online-Ratgeberseite „finanztip“ will auch Saar-Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) im Verspätungsfall zunächst eine „freundliche Erinnerung per Brief“ schicken. Spätestens nach Erhalt einer Erinnerung vom Finanzamt sollten Besitzer:innen von Immobilien aktiv werden, empfahl „finanztip“.

Finanzstaatssekretär Förster appellierte: Man solle Erklärungen jetzt zeitnah abzugeben. „Es wird nicht billiger, sondern tendenziell teurer“. Ab Mai sei man zu Sanktionen in Form von Verspätungszuschlägen oder Schätzungen verpflichtet.

Verspätungszuschlag möglich

Wer auf ein Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege, wie etwa ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) sagte. Möglich sei unter Umständen ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat – sowie ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro. Zwangsgeld bedeute, die Abgabe solle erzwungen werden.

Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, werde das Finanzamt eine Grundsteuerwert-Schätzung vornehmen, die „sehr sicher“ nicht zugunsten des Immobilienbesitzers beziehungsweise der Immobilienbesitzerin ausfallen werde.

Fristverlängerung im Einzelfall?

Können Besitzer:innen von Immobilien die Abgabefrist nicht einhalten, können sie – unter Angabe von Gründen – eine Verlängerung der Frist beim jeweils zuständigen Finanzamt beantragen. In einem „Steuerchatbot“ auf einer Seite der Finanzverwaltungen der Länder heißt es, eine Fristverlängerung komme in der Regel nur in begründeten Einzelfällen in Betracht. Das Verbraucherportal „Finanztip“ empfahl, vorab telefonisch zu klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Verlängerung besteht.

Hintergrund

Die neue Grundsteuer-Berechnung soll ab dem Jahr 2025 gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Fast 36 Millionen Grundstücke fallen unter eine Neubewertung. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es wird noch eine Weile offenbleiben, wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer:innen ab 2025 tatsächlich zahlen müssen. Das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht