Fußball-EM 2024: Diese Sonderregeln gelten für die Außengastronomie im Saarland

Im Rahmen der anstehenden Spieltage der Fußball-EM im Juni und Juli 2024 hat die Saar-Landesregierung eine Sonderregelung für die Außengastronomie auf den Weg gebracht. Das sind die Details dazu:
Für die Fußball-EM 2024 hat die Saar-Landesregierung eine Sonderregelung für die Außengastronomie auf den Weg gebracht. Archivfoto: BeckerBredel
Für die Fußball-EM 2024 hat die Saar-Landesregierung eine Sonderregelung für die Außengastronomie auf den Weg gebracht. Archivfoto: BeckerBredel

Sonderregeln für Saar-Außengastronomie zur Fußball-EM 2024 auf den Weg gebracht

Fußball verbindet. Aus diesem Grund hat die Saar-Landesregierung für die Spieltage der Fußball-Europameisterschaft im Juni und Juli 2024 eine Sonderregelung für die Außengastronomie auf den Weg gebracht. Darüber informierte das saarländische Umweltministerium am heutigen Mittwoch (10. April 2024). Mit der Maßnahme gelten Lockerungen in der Außengastronomie während der Übertragung von Fußballspielen.

Außengastro-Bewirtung mit Fernsehübertragung bis Mitternacht und länger möglich

Laut Mitteilung des Umweltministeriums gilt folgende Sonderregelung zur EM: „Gaststätten und Biergärten dürfen an diesen Tagen ihre Außengastronomie mit Fernsehübertragung bis 24.00 Uhr bewirten“. Das Ministerium habe zu diesem Zweck die Lärmschutzverordnung inklusive Schallemissionswerten für die Dauer des Wettbewerbs geändert beziehungsweise angepasst. Weiter hieß es: „Die Außengastronomie darf bis zum Ende des gezeigten Spiels geöffnet bleiben, auch wenn dieses über Mitternacht hinausgeht“.

Den Angaben des Ministeriums zufolge ist die Verordnung zeitlich auf die Dauer der Fußball-Europameisterschaft 2024 begrenzt. „Sie gilt nur an den Tagen, an denen ein EM-Spiel ausgetragen und für jene Außengastronomie, in der das jeweilige Spiel tatsächlich übertragen wird“. Demnach gelten an allen anderen Tagen die „regulären lokalen Außenausschankregelungen“.

Insgesamt sollen so Gastronom:innen Rechtssicherheit erhalten, Anwohnende aber auch durch die Begrenzung der Sonderregelung auf Spieltage vor Lärm geschützt werden. Großveranstaltungen, etwa Public Viewings, sind laut Mitteilung von dieser Verordnung ausgenommen.

Sportgroßveranstaltungen haben „breiten Anklang in der Bevölkerung“

„Spätestens seit 2006 wissen wir, dass Sportgroßveranstaltungen einen breiten Anklang in der Bevölkerung finden und dass die Saarländerinnen und Saarländer diese besonders gerne gemeinsam als Fest begehen“, sagte Umweltministerin Petra Berg (SPD). „Wie schon bei den vorangegangenen Fußball-WMs und -EMs stellen wir daher sicher, dass dieses verbindende Sportereignis auch weitestgehend uneingeschränkt stattfinden kann.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Saar-Umweltministeriums, 10.04.2024